Terrorverdächtige Mona S. aus U-Haft entlassen
Begründet wurde dieser nach außen hin durchaus überraschende Beschluss – das Straflandesgericht hatte erst vor drei Wochen in einer regulären Haftprüfung die weitere Anhaltung der jungen Frau mit Tatbegehungsgefahr gerechtfertigt – mit dem Unverhältnismäßigkeitsprinzip.
“Ausgehend davon, dass im Fall Mona S. noch kein Hauptverhandlungstermin für den zweiten Rechtsgang feststeht und damit in absehbarer Zeit mit keiner rechtskräftigen Entscheidung in ihrem Strafverfahren zu rechnen ist, erscheint eine Verlängerung der U-Haft unverhältnismäßig”, erläuterte OLG-Sprecher Raimund Wurzer. Der Haftbeschwerde sei daher Folge gegeben worden, zumal die Frau bereits über ein Jahr im Gefängnis verbracht habe. “Das steht in keiner Relation zu der zu erwartenden Strafe”, meinte Wurzer im Gespräch mit der APA
Zuletzt hatten im Fall Mona S. namhafte Justizvertreter die Freilassung der Ehefrau des Islamisten Mohamed M. gefordert, der mit seinem “Drohvideo” Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief.
Der mittlerweile 23-Jährige wurde dafür im vergangenen März unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft verurteilt.
Über seine Frau verhängte das Erstgericht im Wesentlichen deshalb 22 Monate, weil sie für ihren Mann Übersetzerdienste geleistet hatte.