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Terrorprozess in St. Pölten: Schuldspruch für 22-jährigen IS-Rekrutierer

Der Terrorprozess in St. Pölten endete mit einem Schuldspruch
Der Terrorprozess in St. Pölten endete mit einem Schuldspruch ©APA (Sujet)
Am Montag hat ein Prozess um Terrorismus-Vorwürfe in St. Pölten mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte (22) erhielt - nicht rechtskräftig - zweieinhalb Jahre Haft wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und eines tätlichen Angriffs auf einen Justizwachebeamten.

Zudem wurden eine bedingte Strafnachsicht und eine bedingte Entlassung – gesamt 18 Monate und 20 Tage – widerrufen. Der Tschetschene, der zuletzt im Bezirk Lilienfeld wohnte, hatte dem Urteil zufolge 2016 versucht, Personen für den gemeinsamen Kampf für den “Islamischen Staat” (IS) zu gewinnen und Waffen zu organisieren.

Rekrutierungsversuch für den IS in einem Park

Der Richter verwies in diesem Zusammenhang auf einen Zeugen, der von einem Rekrutierungsversuch durch den Angeklagten in einem Park in St. Pölten berichtete. Der Beschuldigte habe auch “gehofft, über das Internet Gleichgesinnte zu gewinnen”, erklärte der Richter zur IS-Flagge auf der Facebook-Seite des 22-Jährigen und zum Bild eines IS-Kämpfers auf dem Profil des jungen Mannes auf einer Partnerwebseite.

Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der Tschetschene unter Persönlichkeitsstörungen und ist eingeschränkt schuldfähig. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte trotzdem “sehr wohl gewusst hat, was er tut”, hielt der Richter in der Urteilsbegründung fest. “Ihnen ist es darum gegangen, mit Gleichgesinnten zu kämpfen.” Der Asylbescheid des Angeklagten war negativ, ohne Perspektive in Österreich sei er “empfänglich” für Botschaften, wie sie der IS verbreite, sagte der Richter. “Eine Rekrutierung in Österreich soll bereits im Kern erstickt werden”, betonte er.

Tätlicher Angriff auf Beamten in Wien-Josefstadt

Der Schuldspruch bezog sich auch auf einen tätlichen Angriff auf einen Beamten in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo sich der Beschuldigte heuer am 15. März wegen eines anderen Delikts in Strafhaft befunden hatte. Er soll einer Anweisung nicht Folge geleistet und einem Justizwachebeamten einen Stoß gegen den Oberkörper versetzt haben. Keinen Beweis sah der Schöffensenat hingegen dafür, dass der Angeklagte nach Frankreich gereist sei, um dort Personen für den IS zu rekrutieren. Der Beschuldigte hatte im November 2016 Österreich verlassen und bei einer Polizeikontrolle am 5. Dezember in Frankreich einen falschen Namen angegeben. In der Anklage war dem Mann auch das Verbrechen der kriminellen Organisation angelastet worden, dafür gab es aber keinen Schuldspruch.

Prozess in St. Pölten begann im Mai

Der Prozessauftakt hatte im Mai stattgefunden, die Schöffenverhandlung wurde in Folge dreimal vertagt – zweimal, weil ein Zeuge nicht erschienen war, und zuletzt zur Einholung eines Gutachtens. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. “Was habe ich getan?”, wollte er am Montag laut Übersetzung der Dolmetscherin wissen. An den vorangegangenen Verhandlungstagen hatte er eingeräumt, eine IS-Fahne mit dem Schriftzug “Das islamische Kalifat ist angekündigt” auf Facebook hochgeladen zu haben – seiner Aussage zufolge “aus Dummheit”. Youtube-Videos rund um den IS habe er “aus Langeweile angeschaut”.

Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussvortrag am Montag eine “strenge Strafe” und verwies auf die Aussage eines Zeugen, die den Angeklagten massiv belaste. Der Verteidiger betonte in seinem Schlussplädoyer, sein Mandant sei kognitiv nicht in der Lage gewesen zu erkennen, was er tat.

Stark eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten

Mildernd wurde bei der Strafbemessung die stark eingeschränkte Schuldfähigkeit des Beschuldigten gewertet. Erschwerend wirkten sich u.a. der rasche Rückfall rund eineinhalb Monate nach einer Verurteilung Anfang Februar 2016, die Tatbegehung während einer offenen Probezeit und drei einschlägige Vorstrafen aus. Widerrufen wurden eine bedingte Strafnachsicht von 16 Monaten sowie von einer bedingten Entlassung zwei Monate und 20 Tage. Die Vorhaft seit 26. April werde angerechnet, führte der Richter aus. Der Angeklagte zeigte sich einverstanden mit dem Urteil, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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