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Terrorprozess gegen Mirsad O. in Wien: Keine Zusatzstrafe

Terrorprozess in Wien: Keine Zusatzstrafe für Mirsad O.
Terrorprozess in Wien: Keine Zusatzstrafe für Mirsad O. ©APA
Am Mittwochabend ging ein weiterer Strafprozess gegen den bereits rechtskräftig wegen terroristischer Betätigung für die radikalislamistische Terror-Miliz "Islamischer Staat" zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilten früheren "Hassprediger" Mirsad O. zu Ende.

Der 40-Jährige wurde am Mittwochabend am Wiener Landesgericht in einem seit Ende Mai laufenden Prozess in einigen Anklagepunkten schuldig erkannt. Von einer Zusatzstrafe wurde jedoch Abstand genommen.

20.000 Euro für den IS gesammelt

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn unmittelbar nach der Urteilsverkündung der APA mitteilte, sprachen die Geschworenen Mirsad O. wegen versuchter Bestimmung zur Begehung terroristischer Straftaten - inkriminiert waren in diesem Zusammenhang Videos mit Predigten, in denen er junge Muslime zum Jihad aufgefordert hatte - und Terrorismusfinanzierung schuldig. Bei einer "Benefizveranstaltung" in einer Moschee waren 20.000 Euro gesammelt worden - die Summe wurde laut Anklage direkt an den IS weitergeleitet. Von einigen Fakten sei Mirsad O. freigesprochen worden, sagte Salzborn.

Keine Zusatzstrafe: Mirsad O. muss 20-jährige Freiheitsstrafe verbüßen

Im Hinblick auf die 20-jährige Freiheitsstrafe, die der eigenen Angaben zufolge mittlerweile geläuterte Ex-Prediger verbüßt, wurde unter Bedachtnahme auf das vorangegangene Urteil keine Zusatzstrafe verhängt. Rechtlich wäre eine Anhebung auf lebenslange Haft möglich gewesen. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. "Wir haben das Urteil angenommen", gab Leonhard Kregcjk, der Verteidiger von Mirsad O., auf APA-Anfrage bekannt. Die Staatsanwaltschaft habe sich jedoch eine Erklärung vorbehalten. Mirsad O. hatte sich in dem Verfahren zu den jüngsten Vorwürfen schuldig bekannt, abgesehen davon jedoch keine Angaben gemacht.

Zwei Mitangeklagte wurden ebenfalls verurteilt

Zwei Mitangeklagte wurden ebenfalls verurteilt, aber nur zum Teil im Sinn der Anklage. Ein Afghane, dem vorgeworfen worden war, in einer Moschee radikalislamistische Inhalte gepredigt und eine Kreditaufnahme zur Terrorfinanzierung betrieben zu haben, wurde von den Terrorismus-Vorwürfen freigesprochen. Ihm wurde am Ende geglaubt, dass das Darlehen für einen Autoankauf gedacht gewesen sei, er sich die vereinbarten Raten aber nicht hätte leisten können. Das wurde als schwerer Betrug und Untreue gewertet, dafür setzte es fünf Monate bedingt.

Ein Bosnier, der sich unter anderem als Auktionar bei der "Benefizveranstaltung" für den IS betätigt haben soll, kassierte wegen terroristischer Vereinigung und Terrorismusfinanzierung zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Außerdem wurden Bewährungshilfe und das Durchlaufen eines Deradikalisierungsprogramms angeordnet.

Auch in Bezug auf die zwei Mitangeklagten gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, während die Männer die Strafen akzeptierten. Diese Urteile sind somit ebenfalls nicht rechtskräftig.

Ursprünglich hatte die Hauptverhandlung fünf Angeklagte umfasst. Einer war jedoch gar nicht erschienen, weil gegen ihn ein aufrechtes Aufenthaltsverbot besteht. Ein untergeordnet Beteiligter war schon Anfang Juni nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingt verurteilt worden.

(APA/Red)

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