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Terrorprozess gegen 16-jähriges Mädchen im Tschador in Wien eröffnet

Die 26-Jährige beim Prozess wegen mutmaßlicher Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" im Straflandesgericht Wien
Die 26-Jährige beim Prozess wegen mutmaßlicher Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" im Straflandesgericht Wien ©APA
Am Dienstag hatte sich im Wiener Landesgericht eine 16-Jährige im Tschador zu verantworten, da sie sich am "Islamischen Staat" (IS) und somit an einer terroristischen Vereinigung beteiligt haben soll.
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Laut Anklage wollte die Jugendliche, die Mitte 2014 zum Islam konvertiert war und die sich in kürzester Zeit radikalisiert haben dürfte, ins syrische Kriegsgebiet reisen und sich dem IS anschließen.

Aussage übers Konvertieren zum Islam

Das Mädchen galt als unauffällig, ehe es ins Visier der Staatsschützer geriet. Seine Familie hat keinen Migrationshintergrund. Die Frage des Richters, wie sie zum Islam gefunden habe, beantwortete die seit knapp drei Monaten 16-Jährige wie folgt: “Ich hab’ mich sehr viel mit Religion beschäftigt. Ich bin zum Islam gekommen, weil es für mich die schönste Religion ist.” Im Christentum würden “die Kinder vergewaltigt”. Außerdem entsprächen die christlichen Glaubensgrundsätze nicht ihrer Meinung.

16-Jährige heiratete Jihadisten-Anwärter

Übers Internet lernte das Mädchen im September Jusip D. kennen, einen 18-jährigen Burschen mit tschetschenischen Wurzeln, der in den Jihad ziehen wollte. Nachdem man sich regelmäßig hin- und hergeschrieben und sich zwei bis drei Mal auch persönlich getroffen hatte, heiratete man nach islamischem Recht. Am darauf folgenden Tag brach der junge Islamist Richtung Syrien auf, um dort zu kämpfen. Seine Frau wollte ihm folgen, doch verhinderte das die Mutter des Mädchens, der die Radikalisierung ihrer Tochter nicht entgangen war und die ihr daher den Reisepass weggenommen hatte.

Jugendliche wollte nach Syrien ziehen

In weiterer Folge war die 16-Jährige darauf bedacht, ihrem Mann nachzufolgen, der tatsächlich nach Syrien gelangte, in weiterer Folge in Kampfhandlungen verwickelt wurde und nach Darstellung der Angeklagten dabei getötet worden sein soll. Sie nahm mit einem gleichaltrigen Wiener Burschen über WhatsApp und andere Internet-Dienste Kontakt auf, der bereits in Syrien kämpfte, um sich über den Verbleib von Jusip D. zu erkundigen. Wiederholt kündigte sie ihr Kommen an, unter anderem mit den Worten: “Liebe sterbe ich dort als im Kufrland (Land der Ungläubigen, Anm.).” Sie trieb rund 300 Euro auf, um ein Busticket nach Istanbul bezahlen zu können, von wo aus es Richtung Syrien weitergegangen wäre. Doch auch der zweite, für Ende Februar geplante Ausreiseversuch scheiterte – das Mädchen wurde einen Tag vorher festgenommen.

16-Jährige wollte als Hausfrau leben

“Wenn man sich liebt, will man auch bei seinem Ehemann sein. Ich hab’ mir vorgestellt, als Hausfrau zu leben”, erklärte die 16-Jährige dem Gericht. Sie habe “kochen und putzen” wollen. Der Verbleib in Österreich sei für sie nicht infrage gekommen, erläuterte sie dem Schöffensenat: “In Österreich werde ich beschimpft und bespuckt, wenn ich bedeckt rausgehe.”

“IS – da ist einiges gut”

Beim IS sei “einiges gut, aber nicht alles”. Man könne “stundenlang darüber diskutieren”. Dass Ungläubige umgebracht würden, “finde ich überhaupt nicht gut. Aber es ist ein islamischer Staat und es sind Geschwister im Islam”, gab die 16-Jährige zu Protokoll. Sie habe jedenfalls vor, in ein muslimisches Land zu ziehen, “wenn ich erwachsen bin”.

“Sie hat das Privileg der Jugend”

“Sie hat das Privileg der Jugend”, betonte Wolfgang Blaschitz, der Verteidiger der 16-Jährigen. Es sei zwar zutreffend, dass sich die 16-Jährige zum ihr nach islamischem Recht angetrauten Mann begeben habe wollen. Allerdings “in jugendlichem Leichtsinn” und “ganz sicherlich nicht”, um dem IS beizutreten. Ersteres sei “nicht strafbar”, plädierte Blaschitz auf Freispruch.

Seiner Mandantin müsse man zugestehen, ungestraft etwas ausprobieren zu dürfen, sagte der Anwalt sinngemäß. Nach der Scharia sei es Frauen verboten, an Kriegshandlungen teilzunehmen, weshalb das Mädchen in Syrien gar keine terroristischen Akte setzen hätte können, gab Blaschitz zu bedenken.

“Wollte meinen Mann zurückbringen”

Die Jugendliche selbst führte noch ins Treffen, es sei “alles so schnell gegangen”. Sie habe keine Zeit gehabt, sich den Kopf zu zerbrechen: “Wenn man verliebt ist, denkt man nicht richtig nach.” Beim zweiten Versuch, nach Syrien zu kommen, habe sie jedenfalls im Sinn gehabt, ihren Mann zurückzubringen: “Meine Absicht war am Schluss, ihn zurückzuholen.”

Wiener IS-Heimkehrer beim Prozess

Zur Sprache kam auch Oliver N., jener 16-jähriger Wiener Lehrling, der für den IS gekämpft hat und der vor wenigen Wochen unter abenteuerlichen Umständen nach Österreich zurückgekehrt ist. Sie habe mit diesem via WhatsApp und eines weiteren Messenger-Programms Kontakt gehalten und sich “Tipps” über das Leben in Syrien beschafft, räumte die 16-Jährige ein. “Aus Höflichkeit” sei sie auch auf Olivers Bitte eingegangen, ihm bei der Suche nach einer Frau behilflich zu sein. Ernst genommen habe sie das aber nicht: “Ich kenne keine Mädchen, die vor haben dort hin (zum IS, Anm.) zu gehen. Das ist das Problem.”

16-Jähriger verweigert Aussage

Oliver N., der im Unterschied zur Angeklagten weiter in U-Haft sitzt und dessen Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde anschließend als Zeuge vorgeführt. Prozessbeobachter und Medienvertreter bekamen damit erstmals den jugendlichen IS-Heimkehrer zu Gesicht, der seiner Darstellung zufolge bei der Schlacht um Kobane schwer verletzt wurde. Der 16-Jährige entpuppte sich als äußerlich unauffälliger, betont juvenil wirkender Bursch mit ersten Barthaaren am Kinn, der im Hinblick auf die gegen ihn laufenden Erhebungen von seinem Schweigerecht Gebrauch machte: “Ich möchte nicht aussagen.”

Chats von Jugendlichen wurden überwacht

Neben der 16-Jährigen hatte sich als Mitangeklagter auch der beste Freund ihres angeblich in Syrien umgekommenen Mannes zu verantworten. Der 18-Jährige soll das Mädchen – etwa beim Ankauf des Bustickets nach Istanbul – unterstützt und mit Jusip D. Kontakt gehalten haben, nachdem dieser Syrien erreicht hatte. Etliche Chats wurden überwacht und von den Strafverfolgungsbehörden mitprotokolliert. Einen Hinweis, dass der Mitangeklagte dabei terroristische Umtriebe an den Tag gelegt hätte, konnte seine Verteidigerin nicht erkennen: “Dafür kann mein Mandant nichts, dass sein Freund dem IS beigetreten ist. Es ist nicht strafbar, dass er ihm deswegen nicht die Freundschaft gekündigt hat.”

Mit der Urteilsverkündung war nicht vor 13.00 Uhr zu rechnen.

(apa/red)

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