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Terrorismusvorwurf: Tschetschene teilweise schuldig gesprochen

Das Urteil gegen den Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil gegen den Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig. ©APA (Symbolbild)
Bei einem Terrorprozess in St. Pölten wurde der angeklagte Tschetschene teilweise schuldig gesprochen.

Ein unter anderem wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation angeklagter Tschetschene (35) ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten teilweise schuldig gesprochen worden. Er kam mit 21 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, davon und muss neben Bewährungshilfe psychosoziale Beratung samt einem Deradikalisierungsprogramm in Anspruch nehmen.

Der Prozess hatte vor einem Jahr begonnen und war zur genauen Überprüfung der Behördenanalyse und Video-Auswertung auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Bei den Vorwürfen ging es einerseits um die Planung eines bewaffneten Angriffs im Tschetschenienkrieg 2005 und andererseits um ein 2015 auf Facebook gestelltes Propagandavideo der terroristischen Vereinigung “Emirat Kaukasus”. In der Wohnung des seit 2009 in Österreich aufhältigen anerkannten Flüchtlings wurden Flaggen der islamistischen Organisation gefunden. Ein Auslieferungsbegehren der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation wegen Teilnahme an einer bewaffneten Formation nach dem russischen Strafgesetzbuch war vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt worden, weil kein faires Verfahren zu erwarten gewesen wäre, erläuterte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag am Mittwoch.

Der Beschuldigte hatte erklärt, Widerstandskämpfern 2005 lediglich Medikamente und Essen in ein Berglager bei Urus-Martan nahe der tschetschenischen Hauptstadt Grosny gebracht zu haben. Ein Naheverhältnis zu den führenden Köpfen der Bewegung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. “Einen Top-Terroristen haben wir heute hier nicht sitzen”, betonte der Richter.

Urteil gegen Tschetschenen noch nicht rechtskräftig

Die 2007 gegründete Extremistengruppe Kaukasus-Emirat schwor in der Folge dem IS (Islamischer Staat) die Treue. Es sei nicht zu leugnen, dass sich der tschetschenische Widerstand zur Terrororganisation auswuchs, hielt der Richter fest und fragte den Angeklagten, warum er sich via Facebook zur Verbreitung der IS-Ideologie habe hinreißen lassen. Er habe mit seinem Posting nicht zum Kampf aufrufen wollen, beteuerte der 35-Jährige.

Mildernd auf die Strafbemessung wirkten sich das Geständnis des Mannes zu dem Posting und zum anderen die lange zurückliegende Tathandlung aus. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung des Schöffensenats noch nicht rechtskräftig.

(APA, Red.)

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