Mohamed M. und Mona S. wurden im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt und zu vier Jahren bzw. 22 Monate unbedingter Haft verurteilt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Verteidiger Lennart Binder meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Mona S. durfte aufgrund ihrer Verschleierung die Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal mitverfolgen. Sie erwartete den Wahrspruch der Geschworenen vor der Türe. Das Ergebnis teilte ihr ihr Anwalt nach Schluss der Verhandlung mit. Das Angebot der vorsitzenden Richterin, die der 22-Jährigen am Freitagmorgen eine ausführliche Rechtsbelehrung erteilen wollte, schlug Mona S aus: “Ich habe morgen keine Zeit.”
Mohamed M., der von nicht weniger als zwölf Justizwachebeamten bewacht wurde, blieb während der Urteilsverkündung völlig ruhig. Er schüttelte lediglich den Kopf und lächelte, als er gefragt wurde, ob er das Urteil verstanden habe. Danach bemerkte er zu den Geschworenen: “Warum haben Sie mir nicht gleich zehn Jahre gegeben?”