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Terror-Prozess in Wien: Turpal I. war nicht zum Kämpfen in Syrien

Der Prozess wurde vertagt.
Der Prozess wurde vertagt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Der Terror-Prozess in Wien ging am Mittwoch in die zweite Runde. Der Hauptangeklagte Turpal I. wies die Vorwürfe der Anklage zurück, in Syrien gekämpft zu haben. Er hätte nur das Grab seines Schwagers gesucht.
Terrorprozess Tag 1

Im Terrorprozess gegen fünf Angeklagte - darunter zwei Foreign Terrorist Fighters und der bereits rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilte ehemalige "Hassprediger" Mirsad O. - ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht der Hauptangeklagte Turpal I. vernommen worden. Der 32-Jährige soll in Syrien eine Kampftruppe angeführt und Gräueltaten begangen haben. Der gebürtige Tschetschene wies das zurück.

Er werde verwechselt, er habe in Syrien zwei oder dreimal das Grab seines Schwagers besucht. Er habe "keine Kampfhandlungen, nichts" mitbekommen, versicherte der 32-Jährige.

Turpal I. kam 2004 nach Österreich

In Zuge seiner stundenlangen Befragung schilderte der Mann dem Schwurgericht zunächst, wie er 2004 nach Österreich kam, eine Fliesenleger-Lehre aufnahm, mit dem Taekwondo begann, es zum mehrfachen Staatsmeister brachte und sich schließlich dem Glauben zuwandte. Auf die Frage, ob seine Frau aus religiösen Gründen vollverschleiert sein musste und sie ihn geliebt habe, erwiderte er: "Ich kann nicht in ihr Herz reinschauen". Sie sei "öfters alleine rausgegangen. Wenn ich da war, habe ich sie begleitet".

Grab von Schwager gesucht

Nach Syrien sei er gegangen, um das Grab des Bruders seiner Frau zu suchen, erklärte Turpal I. Dieser - ein ehemaliger Boxer - war im Mai 2013 in Syrien bei Kampfhandlungen gegen das Assad-Regime gefallen. Vom Gedankengut des radikalislamistischen IS habe er "aus der Zeitung" erfahren, er sei "kein Anhänger" gewesen, behauptete Turpal I. Er habe "Vorträge gehört" und sich "an der tschetschenischen Tradition" orientiert, aber nicht an radikalen Gedanken.

"Für Fotos" mit Waffen posiert

Auf Vorhalt, dass es Fotos gebe, die ihn in Syrien mit Schusswaffen zeigen, erwiderte Turpal I: "Ich habe keine Waffe bekommen." Er habe "nur für Fotos" damit posiert und "Erinnerungsfotos" angefertigt. Er habe in Syrien keine Kampfausbildung erfahren, schon gar nicht habe er eine Kampftruppe angeführt: "Das wäre, wie wenn ein Anfänger, der zum Boxen anfängt, ein Anführer ist".

Turpal I. soll mehrere Menschen ermorden haben lassen

Die Anklage legt dem 32-Jährigen zur Last, Ende August 2013 über die Türkei nach Syrien gereist zu sein und unter dem Kampfnamen Abu Aische im Bürgerkrieg für den IS gegen das Assad-Regime gekämpft zu haben. In der nordsyrischen Stadt Hraytan soll Turpal I. die Erschießung von Bewohnern eines Hochhauses sowie drei als Sklavinnen gefangen genommener Frauen angeordnet haben, in einer Kleinstadt nördlich von Aleppo soll er laut Anklage zumindest sieben Schiiten mit Messern die Köpfe abschneiden haben lassen.

Sein Verteidiger Florian Kreiner hatte schon zu Beginn der Verhandlung erklärt, die gegen seinen Mandanten gerichteten Vorwürfe gingen ins Leere. Turpal I. werde verwechselt. Er sei nicht mit der Person ident, die im Akt als Abu Aische ausgewiesen sei. Turpal I. habe sich zwar insgesamt drei Mal in Syrien aufgehalten, sei aber an keinen terroristischen Straftaten beteiligt gewesen: "Es gibt kein Beweismittel, das das belegen würde."

Hochsicherheitsprozess in Wien

Die bis Ende Juli anberaumte Verhandlung wird unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen abgewickelt. Zuhörer werden zwei Mal - zum einen beim Betreten des Gerichts, ein zweites Mal in Form einer mobilen Sicherheitsschleuse vor dem Großen Schwurgerichtssaal - kontrolliert, bewaffnete und maskierte Spezialkräfte der Justizwache sind im Saal postiert, in dem ein absolutes Fotografier- und Filmverbot gilt. Mehrere Beamte vom Verfassungsschutz sind für das Verfahren abgestellt.

Am Donnerstag wird die Verhandlung fortgesetzt. Am Vormittag werden den Geschworenen eine Reihe von im Akt befindlichen Videos gezeigt, am Nachmittag wird ein Beamter des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) als Zeuge aussagen.

(APA/red)

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