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Terror-Prozess in Wien: Keine Zeugenaussagen am Donnerstag

Am Donnerstag gab es keine Zeugenaussagen im Terror-Prozess in Wien.
Am Donnerstag gab es keine Zeugenaussagen im Terror-Prozess in Wien. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Am Donnerstag wurde der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien fortgesetzt. Zeugenaussagen waren aber aufgrund unterschiedlicher Rechtsordnung in Österreich und der Slowakei nicht möglich.
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Geladen gewesen wären zwei Zeugen, die Auskunft zum gescheiterten Munitionskauf des Attentäters in Bratislava wenige Monate vor dem Anschlag geben hätten sollen. Beiden hätten anonym via Videokonferenz aussagen sollen. Eine der beiden Personen war krank und konnte daher nicht aussagen. Bei dem anderen Zeugen war die gewählte Art der Anonymisierung - Stimmenverzerrer und vernebeltes Bild - zwar zulässig nach slowakischer, nicht aber nach österreichischer Rechtsordnung.

Terror-Prozess: Keine Zeugenaussagen am Donnerstag in Wien

Die vom Richter in Wien vorgeschlagenen, für den Zeugen freiwilligen Möglichkeiten eine anonyme Aussage zu gewährleisten, etwa mittels Maskierung oder durch Ausschluss der Angeklagten und der Öffentlichkeit, wurden von diesem abgelehnt. Mit dem Vorschlag des slowakischen Anwalts, bei der Vernehmung eine Sturmmaske zu tragen, war der Verteidiger des Erstangeklagten nicht einverstanden.

Zu Beginn des heutigen Prozesstags in Wien hat die Staatsanwältin einen staatspolizeilichen Bericht zum Viertangeklagten verlesen. Dieser sei immer wieder in einer "radikalislamischen" Moschee gewesen, die auch mehrere Personen besuchten, gegen die ermittelt wird. Mehrere Personen aus seinem familiären Umfeld seien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Gegen mehrere Verwandte laufen internationale Haftbefehle. Immer wieder sei der Angeklagte im Umfeld von Personen aufgetaucht, gegen die ermittelt wurde.

Nächste Zeugenaussagen möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Wien

Sein Anwalt ersuchte darum, eine Mitarbeiterin jenes Fitness-Centers als Zeugin zu befragen, in dem der Angeklagte in den Wochen vor und am Nachmittag des Anschlagstages trainiert haben soll.

Beide Zeugen, die heute nicht ausgesagt haben, haben nun bis zum nächsten Termin am 19. Jänner die Möglichkeit sich zu überlegen, einer der genannten Varianten zuzustimmen. Die nächsten Zeugenaussagen könnten daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Lässt sich keine Lösung finden, so werden am 19. Jänner ihre Aussagen verlesen.

(APA/Red)

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