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Terror-Prozess gegen mutmaßliches al-Qaida-Mitglied

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Am 3. März beginnt im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den 22-jährigen Mohamed M., der zumindest ab März 2007 "Mitglied einer terroristischen Vereinigung, nämlich der al-Qadia bzw. anderer international tätiger radikal-islamischer Terrornetzwerke"gewesen sein soll, wie Staatsanwalt Michael Klackl in seiner 35 Seiten starken Anklageschrift schreibt.

Er wirft Mohamed M. vor, im Internet ausführlich die Durchführung von Terroranschlägen erörtert zu haben, wobei er als mögliche Anschlagziele Spiele der bevorstehenden Fußball-EM angeführt haben soll.

Wie “News” in seiner aktuellen Ausgabe schreibt, sollen sich Drohungen auch gegen in- und ausländische Politiker wie Tony Blair, Gerhard Schröder und Heinz-Christian Strache (F) sowie die Gebäude der Vereinten Nationen und der OPEC gerichtet haben. “Das stimmt alles nicht”, hielt Lennart Binder, der Verteidiger des 22-Jährigen, am Mittwochnachmittag im Gespräch mit der APA dem Tenor der Anklage entgegen. Sein Mandant habe sich zwar im Chat der “Globalen Islamischen Medienfront” (GIMF) betätigt, aber nicht mit terroristischen Absichten, sondern um an die Führungsebene der al-Qaida heranzukommen: Ein auch für den ORF tätiger Journalist habe ihm für die Vermittlung eines Exklusivinterviews mit einem al-Qaida-Führer die Vermarktung sowie geteilte Einnahmen in Aussicht gestellt.

Aus diesem Grund habe sich Mohamed M. in der GIMF einen Avatar – gleichsam ein Alter Ego in der virtuellen Welt – geschaffen, um die Aufmerksamkeit der al-Qaida zu erregen. “Er hat angegeben, eine Kriegsausbildung bei Extremisten im Nordirak erhalten zu haben, obwohl er nie dort gewesen ist. Aus einer alten Fußballverletzung ist so auch eine Kriegsverletzung geworden. Seinen Vater hat er fälschlicherweise als Top-Ex-Terroristen bezeichnet”, erklärte Binder.

Tatsächlich soll Mohamed M. innerhalb kürzester Zeit in der GIMF aufgefallen sein und es bis zum Administrator gebracht haben. Laut seinem Anwalt soll der 22-Jährige in Folge seiner Kontakte bei der Befreiung des im Gaza-Streifen als Geisel festgehaltenen BBC-Reporters Allan Johnson ebenso eine Rolle gespielt haben wie bei der Freilassung der im Irak entführten deutschen Staatsbürgerin Hannelore Krause.

Es gebe keinen Beweis, dass sein Mandant Drohungen geschrieben bzw. veröffentlicht habe, betonte Binder, der zu diesem Behufe bereits die Beiziehung eines EDV-Sachverständigen als Gutachter beantragt hat. Mohamed M. habe auch nichts mit der Herstellung eines im Internet aufgetauchten “Droh-Videos” zu tun gehabt: “Er hat das Video nicht hergestellt und am Drehbuch nicht mitgewirkt.” Sein Mandant sei “an sich politisch aktiv”, räumte der Verteidiger ein: “Sein Herz schlägt für die Unterdrückten in Afghanistan und im Irak.”

Der Darstellung Binders zufolge soll nur die Mitte September 2007 erfolgte Festnahme von Mohamed M. ein Exklusivinterview mit Atiyah Abd al-Rahman, einer al-Qaida nahen militanten kurdisch-arabischen Islamistengruppierung, verhindert haben. “Er war knapp davor. Nur seine Festnahme hat den Termin verhindert”, sagte Binder.

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