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Terror-Prozess - Ansturm hielt sich in Grenzen

Strenge Sicherheitskontrollen, lange Wartezeiten und ein Ansturm auf den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht: So lauteten die Prognosen vor dem Terror-Prozess gegen ein Islamisten-Paar, der am Montag begann.

Tatsächlich schien es so, dass Gerichtskiebitze nur unter erheblichen Mühen dieser Verhandlung beiwohnen konnten.

Bereits beim Eingang in das Landesgericht bewiesen schwer bewaffnete Polizeikräfte in Splitterschutzwesten, dass es kein ganz normaler Tag im “Grauen Haus” werden würde. Passanten, die nicht zielstrebig ins Gericht wollten, wurden von den Beamten freundlich, aber bestimmt aufgefordert weiterzugehen.

An der Sicherheitsschleuse verhieß der Andrang, dass es eng im Schwurgerichtssaal werden könnte. Dorthin war der Prozess in der Vorwoche verlegt worden, weil man auch von Gerichtsseite ein enormes Besucherinteresse erwartete. Blickte man aber in die Reihe der Angestellten, so fand man die üblichen Verdächtigen: Kiebitze, die eben Zeit und Lust hatten, sowie Schulklassen, die das Landesgericht als Teil ihrer politischen Bildung zu besuchen hatten. Viele von ihnen gingen gar nicht zum Terror-Prozess.

Am Eingang zum früh geöffneten Großen Schwurgerichtssaal regierte dementsprechend Gelassenheit. “Nur viele Journalisten sind da”, sagte einer der die Leibesvisitationen durchführenden Beamten. Mit Metalldetektoren überprüften sie die Besucher. Im Saal selbst herrschte auch schon so etwas wie Routine. Nach der doch recht großen Frequenz der großen Prozesse – Stichwort BAWAG, Roland Horngacher und ähnliche Verfahren – kannten die meisten Medienvertreter die Prozeduren um das beste Bild oder die beste Aufnahme bereits.

Spannung kam erst auf, als die Angeklagten in den Saal geführt wurden. Zunächst kam Mohamed M., mit weißer Kappe. “Wie der DJ Ötzi”, bemerkte ein Kiebitz. Danach erschien Mona S. im langen schwarzen Gewand und mit Gesichtsschleier. Damit war für die meisten klar, dass es zu der schon seit der Vorwoche erwarteten Auseinandersetzung kommen würde.

Nach dem Ausschluss der 21-jährigen Angeklagten fragte Mohamed M. den Richter, ob er sich von seiner Frau verabschieden dürfe. “Selbstverständlich dürfen sie”, sagte Norbert Gerstberger. Es folgte eine innige Umarmung, die von der Justizwache nur mit Mühe beendet werden konnte.

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