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Temelin-Ausbauplan konkreter - Wien: UVP-Verfahren eingeleitet

Der Plan zum Ausbau des südböhmischen Atomkraftwerks Temelin nimmt offenbar immer konkretere Formen an. Wie das Wiener Umweltministerium am Freitag in einer Aussendung mitteilte, hat Prag eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung zweier weiterer Reaktorblöcke in Temelin angekündigt. Österreich sei offiziell über die Einleitung des UVP-Verfahrens auf Grundlage der Espoo-Konvention informiert.

Umweltminister Josef Pröll (V) versicherte, dass Österreich “alle rechtlichen Möglichkeiten” gegen den Ausbau von Temelin ausschöpfen werde. “Der Ausbau von Temelin ist umwelt- und energiepolitisch ein Fehler”, teilte der Minister in der Aussendung mit. Er habe den Auftrag erteilt, bei Tschechien “den Verfahrensregeln entsprechend eine volle Teilnahme am UVP-Verfahren sowie an der ebenfalls vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorverfahren anzumelden”.

Der angebliche “Schrottreaktor” Temelin ist für österreichische Atomgegner ein rotes Tuch. Im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen Tschechiens konnte Österreich die Inbetriebnahme der beiden derzeitigen Reaktoren im südböhmischen Meiler nicht verhindern, konnte Prag aber zu einer umfassenden Informationspflicht und einer Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen in Temelin verpflichten. Prag und Wien sind jedoch uneins, ob alle Verpflichtungen aus dem im Jahr 2000 unter EU-Vermittlung vereinbarten “Melker Protokoll” umgesetzt sind und ob dieses Schriftstück völkerrechtlich verbindlich ist.

Die im Februar 1991 im finnischen Espoo unterzeichnete Konvention der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) regelt die Beteiligung von betroffenen Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen. Die Mitgliedsstaaten sind laut der Konvention verpflichtet, die betroffenen Staaten von dem Vorhaben zu informieren sowie eine UVP-Dokumentation zu erstellen, heißt es auf der Internetseite des Umweltbundesamts. Folgende Aspekte müssen darin beschrieben werden: Das Vorhaben, “die vertretbaren Vorhabensalternativen einschließlich der Unterlassung”, der Ist-Zustand der Umwelt und die Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie die Maßnahmen zur Verminderung der nachteiligen Umweltauswirkungen.

Auf Basis der UVP-Dokumentation werden Konsultationen zur Verminderung und Vermeidung der möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen geführt. Außerdem muss der Öffentlichkeit der betroffenen Staaten die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben werden.

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