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Telekom-Prozess: Gericht darf BZÖ-Gelder nicht einfrieren

OLG gab BZÖ-Beschwerde statt
OLG gab BZÖ-Beschwerde statt ©APA
Das BZÖ darf im Wahlkampf doch noch über sein gesamtes Geld verfügen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat entscheiden, dass das Straflandesgericht Wien im Zuge des Telekom-Prozesses keine BZÖ-Gelder einfrieren darf. Das Straflandesgericht, an dem der Telekom-Prozess um illegale Parteienfinanzierung in den kommenden Wochen ausgetragen wird, wollte auf Antrag der Staatsanwaltschaft rund 940.000 Euro aus der orangen Kasse einfrieren, um im Falle einer Verurteilung die Schadenssumme, um die im Prozess geht, beim BZÖ abzuschöpfen.

Für die Kleinpartei wäre das ein harter Schlag gewesen, denn die 939.680 Euro machen fast ein Viertel der 4,1 Mio. Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Parteienförderung zustehen. Die Orangen haben deswegen Beschwerde eingelegt und nun vor dem Oberlandesgericht recht bekommen. (APA)

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