Teilschuldspruch für Musikproduzenten Sean Combs

Im Prozess gegen den US-Musikproduzenten Sean Combs haben die Geschworenen ein gemischtes Urteil gefällt. Der 55-Jährige, besser bekannt unter seinem Künstlernamen P. Diddy, wurde in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen. Dabei handelt es sich um den Transport zweier Frauen – Casandra Ventura und einer unter dem Namen "Jane" bekannten Person – zum Zweck der Prostitution.
Freispruch bei schwerwiegenderen Vorwürfen
Von den gravierenderen Anklagepunkten, darunter Sexhandel und organisierte Kriminalität, wurde Combs freigesprochen. Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe bestritten und sich in sämtlichen Punkten für nicht schuldig erklärt.
Nach dem Schuldspruch soll Combs laut Medienberichten mit erhobener Faust reagiert haben. Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Combs hatte auf "nicht schuldig" plädiert
Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte dem Rapper vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Er habe ein "kriminelles Unternehmen" mit Helfern geführt.
Mehrere Frauen hatten in dem mehrwöchigen Prozess von jahrelangen schweren sexuellen und körperlichen Misshandlungen berichtet. Combs hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen und auf "nicht schuldig" plädiert.
(APA, VOL.AT)