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Teilpension & Zuverdienst: Was sich für Senioren bald ändert

Teilpension & Zuverdienst: Was sich für Senioren bald ändert
Teilpension & Zuverdienst: Was sich für Senioren bald ändert ©CANVA; APA
Die Bundesregierung reformiert das Pensionssystem umfassend. Besonders betroffen ist die Korridorpension: Der frühere Ruhestand wird schrittweise erschwert. Auch Krankenversicherungsbeiträge steigen.
Regierung installiert “Airbag zur nachhaltigen Finanzierung” der Pensionen

Die Bundesregierung hat eine weitreichende Pensionsreform angekündigt. Wie NEOS-Klubobmann Yannick Shetty gegenüber 5min.at betonte, handle es sich um die „größte Pensionsreform seit 20 Jahren“. Im Mittelpunkt steht eine schrittweise Anhebung des Antrittsalters für die Korridorpension – von derzeit 62 auf künftig 63 Jahre.

NEOS-Klubobmann Yannick Shetty ©APA

Auch die Zahl der erforderlichen Versicherungsmonate steigt – von bisher 480 auf bis zu 504 Monate. Diese Änderungen betreffen all jene, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen möchten.

Wer wann in Pension gehen kann

Die Reform orientiert sich am Geburtsdatum und wird schrittweise eingeführt – ähnlich wie beim laufenden Pensionsantrittsalter der Frauen. Für jeden Zwei-Monats-Zeitraum innerhalb eines Jahrgangs erhöht sich sowohl das Pensionsantrittsalter als auch die Zahl der Versicherungsmonate.

Beispielhafte Staffelung nach Geburtsdatum:

  • Wer vor dem 1. Jänner 1964 geboren ist, kann weiterhin mit 62 Jahren und 480 Versicherungsmonaten in Korridorpension gehen.
  • Wer zwischen Jänner 1964 und März 1965 geboren ist, muss mit einer monatlichen Staffelung des Pensionsalters rechnen – jeweils um zwei Monate mehr.
  • Ab 1. April 1965 Geborene können erst mit 63 Jahren und 504 Monaten Versicherungszeit (also 42 Jahren) in Frühpension.

Abschläge bleiben bestehen

An der bisherigen Abschlagsregelung für die Korridorpension ändert sich nichts. Wer vor dem Regelpensionsalter (65 Jahre bei Männern und künftig auch bei Frauen) in den Ruhestand geht, muss weiterhin mit Einbußen rechnen: Pro Monat vor dem Regelalter gibt es 0,425 Prozent weniger Pension – also 5,1 Prozent pro Jahr.

Pensionsaliquotierung trifft künftig alle gleich

Nach Jahren der Aussetzung kehrt auch die Pensionsaliquotierung zurück. Künftig erhalten alle Pensionist:innen im ersten Jahr ihres Ruhestands nur noch 50 Prozent der regulären Pensionsanpassung – unabhängig davon, wann sie im Jahr in Pension gehen. Damit wird die bisherige Staffelung abgeschafft, die Spätpensionierte benachteiligte.

KV-Beiträge für Pensionist:innen steigen ab 2025

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Reform betrifft die Krankenversicherungsbeiträge. Diese werden für Pensionist:innen ab 1. Juni 2025 von 5,1 auf sechs Prozent erhöht. Dadurch können jährlich mehrere hundert Euro weniger Pension auf dem Konto landen.

Als Ausgleich sollen die Rezeptgebühren 2026 eingefroren werden. Weitere Details dazu wurden noch nicht bekanntgegeben.

Arbeiten im Alter soll attraktiver werden

Zusätzlich zur Einschränkung der Korridorpension will die Regierung neue Modelle zur Arbeitsflexibilisierung einführen. Ziel ist es, den Verbleib im Erwerbsleben über das Pensionsantrittsalter hinaus zu erleichtern.

Geplante Maßnahmen:

  • Einführung eines Teilpensionsmodells
  • Neues Zuverdienstmodell für Pensionist:innen
  • Altersteilzeit soll flexibler gestaltet werden
  • Pflegeberufe gelten ab 2026 offiziell als Schwerarbeit
  • Beschäftigung von Personen über 60 soll durch finanzielle Anreize gefördert werden

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Antrittsalter Korridorpension:

  • Steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre (je nach Geburtsdatum)

Erforderliche Versicherungsmonate:

  • Erhöhung von 480 auf 504 Monate (entspricht 42 Jahren)

Abschläge:

  • Weiterhin 0,425 % pro Monat vor Regelpensionsalter (= 5,1 % pro Jahr)

Pensionsaliquotierung:

  • Rückkehr zur 50-%-Regelung für alle Pensionseintritte

Krankenversicherungsbeitrag:

  • Steigt ab Juni 2025 von 5,1 % auf 6 %

Weitere Maßnahmen:

  • Teilpension & Zuverdienstmodell geplant
  • Pflege als Schwerarbeit ab 2026
  • Verbesserungen bei Altersteilzeit
  • Beschäftigungsanreize für 60+

(VOL.AT)

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