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Teilpension statt Altersteilzeit: Das ändert sich ab 2026

Ab 2026: Regierung kippt Zuverdienst – und kürzt Altersteilzeit
Ab 2026: Regierung kippt Zuverdienst – und kürzt Altersteilzeit ©APA/AFP/CANVA
Mit Jahresbeginn 2026 greift die Regierung tief ins Arbeits- und Pensionssystem ein. Teilpension, Zuverdienst-Stopp und strenge AMS-Regeln treffen Hunderttausende – hier alle neuen Maßnahmen im Überblick.
Teilpension bringt Gehalt plus Pension

Mit dem Reformpaket will die Regierung das faktische Pensionsantrittsalter erhöhen und die Finanzierbarkeit des Pensionssystems sichern. Das gesetzliche Pensionsalter bleibt bei 65 – doch der frühe Ruhestand wird spürbar erschwert.

Kernpunkte:

  • Korridorpension künftig erst ab 63 Jahren (statt bisher 62)
  • Altersteilzeit wird auf max. 3 Jahre beschränkt
  • Teilpension ersetzt schrittweise den früheren gleitenden Ausstieg

Teilpension statt „Frühruhe“

Neu eingeführt wird ab 2026 die Teilpension:
Wer pensionierbar ist, kann die Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % reduzieren. Im Gegenzug wird der entsprechende Anteil der Pension ausbezahlt, während der Rest weiter ins Pensionskonto einfließt – was die spätere Pension erhöht.

Gut zu wissen: Die Abfertigung wird weiter nach Vollzeit berechnet – niemand verliert also Geld beim endgültigen Ausstieg.

AMS-Geld: Zuverdienst gestrichen

Besonders hart trifft es Arbeitslose:
Ab 2026 wird der geringfügige Zuverdienst während des AMS-Bezugs (derzeit max. 551,10 €/Monat) abgeschafft – mit wenigen Ausnahmen. Ziel ist, dass Betroffene schneller wieder arbeiten gehen.

Steuerbonus für Arbeiten im Ruhestand

Wer nach Pensionsantritt weiterarbeitet, soll steuerlich belohnt werden:
Geplant ist eine pauschale Endbesteuerung mit 25 % für Erwerbseinkommen in der Pension. Das soll sich lohnen – vorausgesetzt, Sozialpartner und Regierung einigen sich rechtzeitig.

Nachhaltigkeitsmechanismus: Sparen ab 2030 möglich

Wenn die Pensionsausgaben den Budgetrahmen um mehr als 0,5 % überschreiten, greift ab 2030 ein automatischer Sparmechanismus. Dann könnten Maßnahmen wie längere Beitragszeiten, spätere Antrittsalter oder geringere Anpassungen folgen – auch über die aktuelle Legislaturperiode hinaus.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Einführung: ab 1. Jänner 2026
  • Korridorpension: erst ab 63 Jahren
  • Altersteilzeit: max. 3 Jahre, keine Nebenjobs mehr erlaubt
  • Teilpension: gestaffelter Ausstieg mit Teilbezug
  • AMS-Zuverdienst: gestrichen, außer in Ausnahmefällen
  • Pension & Job: Steuerbonus bei Weiterarbeit
  • Frühwarnsystem: automatischer Sparkurs ab 2030 möglich

(VOL.AT)

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