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Teile von Kurz-Einvernahme durch WKStA veröffentlicht

Fragmente aus der Einvernahme von Sebastian Kurz sind durchgesickert.
Fragmente aus der Einvernahme von Sebastian Kurz sind durchgesickert. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Archivbild)
Mehrere Medien haben nur wenige Tage nach der Einvernahme von Ex-Kanzler Kurz durch die WKStA aus dem mutmaßlichen Protokoll dieser Aussage zu den ÖVP-Ermittlungen zitiert.
Kurz wurde von der WKStA einvernommen

Darin versucht Kurz, die Glaubwürdigkeit seines Ex-Vertrauten Thomas Schmid infrage zu stellen. "Was er sagt, ist nicht die Bibel, sondern seine Aussage entspricht in vielen Bereichen nicht der Wahrheit", wird er zitiert.

Eigentlicher Grund für die Vorladung von Kurz war seine mutmaßliche Falschaussage im U-Ausschuss. Dieser Komplex dürfte damit abgeschlossen sein.

Kurz belastet bei Einvernahme durch WKStA Schmid

In seiner Einvernahme versucht Kurz, die Glaubwürdigkeit seines Ex-Vertrauten Thomas Schmid infrage zu stellen. "Was er sagt, ist nicht die Bibel, sondern seine Aussage entspricht in vielen Bereichen nicht der Wahrheit", wird er zitiert. Ablehnend reagierte Kurz auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob er mit dem aufgezeichneten Telefonat "und derartigen Suggestivfragen" den Mitbeschuldigten Schmid beeinflussen wollte. Schmid hätte in dem mehr als zehnminütigen Gespräch jedenfalls die Gelegenheit zu widersprechen gehabt, wenn man gemeinsam eine Straftat begangen hätte. Stattdessen habe er aber sich selbst und auch andere, darunter Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) belastet. Er selbst habe mit seinen Fragen, was er alles nicht gemacht habe, jedenfalls "schlicht und ergreifend" die Wahrheit gesagt, so der frühere ÖVP-Chef.

Kurz forderte Schmid auf zuzugeben, sollte er unkorrekt gehandelt haben

Schmid habe er aufgefordert, es zuzugeben und auch öffentlich zu machen, sollte er tatsächlich unkorrekt gehandelt haben. Dass Schmid dies mit seinem Anwalt besprechen wollte, sei für ihn irritierend gewesen. Zur Frage, warum er den Telefonmitschnitt nicht schon früher vorgelegt hatte, sagte Kurz laut dem 22-seitigen Protokoll: "Weil ich einer massiven öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt war, hielt ich es für notwendig, die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen und dass MMag. Schmid die Anschuldigungen gegen mich einfach erfunden hat, um selbst einen Vorteil zu erhalten, nämlich straffrei auszugehen."

Kurz will keine anderen Telefonate heimlich aufgenommen haben

Sein Handeln sieht Kurz auch durch das Vorgehen der Ermittlungsbehörde motiviert. Er habe in Beobachtung anderer Strafverfahren den Eindruck, "dass vehement versucht wird von der Staatsanwaltschaft an der Ursprungsthese festzuhalten, auch wenn andere Beweise und Aussagen diese Ursprungsthese schon in Frage gestellt haben. Daher war mein persönlicher Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft 'Beweise hin oder her' ohnehin stets das Ziel haben würde mich anzuklagen, und daher habe ich mich persönlich nicht nur darauf eingestellt, sondern auch meine eigene Energie und meine Beweise für meine Unschuld grundsätzlich für das Verfahren vor Gericht vorgesehen".

Kurz: "Ich habe weder davor noch danach Telefonate aufgenommen"

Das Handy des Fahrers, mit dem das Gespräch aufgezeichnet wurde, habe er sich einfach ausgeborgt, ohne zu sagen für welchen Zweck. Und: "Ich habe weder davor noch danach Telefonate mit anderen Personen aufgenommen." Mit den anderen Mitbeschuldigten, darunter dem nun als ÖVP-Kommunikationschef fungierenden Gerald Fleischmann, dem früheren Kanzlersprecher Johannes Frischmann und seinem Berater Stefan Steiner sei er derzeit "natürlich" in Kontakt. Über "diese Vorwürfe" unterhalte man sich aber nicht, "die sind ja schon ein Jahr alt". Kurz' Anwalt, Werner Suppan, war für eine Stellungnahme gegenüber der APA nicht erreichbar.

Kurz' Anwalt, Werner Suppan, erklärte auf APA-Anfrage, dass die veröffentlichten Aussagen wohl zutreffend seien. Er selbst habe heute, Freitag, noch keine Akteneinsicht erhalten.

Thomas Schmid beantragte Kronzeugenstatus bei der WKStA

Am gleichen Tag, an dem Kurz bei der WKStA ausgesagt hat, hat Thomas Schmid über seinen Anwalt Roland Kier den schon seit längerem angekündigten Antrag auf Zuerkennung des Kronzeugenstatus der Staatsanwaltschaft übermittelt. Wie die Tageszeitung "Österreich" berichtet wird darin "diversionelles Vorgehen nach Paragraf 209a Abs 1 Strafprozessordnung" beantragt. Sollte dem stattgegeben werden, könnte das Verfahren durch Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden.

Schmids Anwalt betont in dem Papier, dass Schmid von sich aus an die WKStA herangetreten sei und sich "offenbart" habe. Außerdem sei dieses Geständnis reumütig. Der Ball liegt jetzt bei der WKStA sowie beim Justizministerium, da der Fall von öffentlichem Interesse ist, wird sich auch der Weisungsrat damit beschäftigen.

Zu einer neuerlichen Einvernahme war Schmid laut "Standard" und "ZiB1" am 7. und 8. November bei der WKStA. Dabei soll es vor allem um Details im Casino-Complex gegangen sein. Außerdem berichtet Schmid von seinem engen Verhältnis zum A1-Investor Ronny Pecik, von dem er zehn Maßanzüge als Geschenk erhalten habe.

(APA/Red)

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