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Frau Kaiserschnitt verwehrt? Prozess gegen Wiener Arzt

Der Arzt soll keinen Kaiserschnitt gemacht haben, obwohl dieser nötig gewesen wäre.
Der Arzt soll keinen Kaiserschnitt gemacht haben, obwohl dieser nötig gewesen wäre. ©pixabay.com
Ein Wiener Arzt wurde von der betroffenen Mutter und ihren Eltern auf Schmerzengeld geklagt, weil er der Frau einen Kaiserschnitt verwehrt haben soll. Die Mutter soll dadurch massive Gesundheitsbeeinträchtigungen erlitten haben.

Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) ist ein Verfahren gegen einen auf Geburtshilfe spezialisierten Facharzt für Frauenheilkunde anhängig, dem vorgeworfen wird, im Sommer 2018 bei Frau den Geburtsvorgang nicht lege artis durchgeführt zu haben. Konkret soll er bei der damals 38-Jährigen keinen Kaiserschnitt eingeleitet haben, obwohl dieser dringend notwendig gewesen wäre. Die Frau brachte eine schwerstbehinderte Tochter zur Welt.

Arzt: Frau verweigerte Kaiserschnitt

Die Frau und ihre Eltern haben nun den Arzt - einen erfahrenen Mediziner, der seit mehr als 30 Jahren tätig ist - und dessen Versicherung geklagt. Sie machen neben Schmerzengeld, Pflegekosten und Verdienstentgang auch die Kosten für die Anmietung einer Erdgeschosswohnung, den Einbau eines Lifts und die Vergrößerung ihrer Wohnung durch Ankauf der Nachbarwohnung geltend.

"Dass Behandlungsfehler passiert sind, ist evident und mittlerweile belegt", sagte die Wiener Rechtsanwältin Astrid Hartmann, die die betroffene Familie vertritt, im Gespräch mit der APA. Die werdende Mutter sei im Vorfeld nicht aufgeklärt worden, als es während der Geburt zu Komplikationen kam, sei "zwei Stunden nichts unternommen" worden. Hartmann verwies gegenüber der APA auf "eine Kette von in zwei Gutachten bereits attestierten schweren Behandlungsfehlern mit der Konsequenz, dass das Mädchen während der Geburt unter massiver Sauerstoffunterversorgung litt, tot geboren wurde und nur unter Einsatz mehrfacher Wiederbelebungsmaßnahmen letztlich reanimiert werden konnte". Die Tochter sei mit einer spastischen tetraplegischen Zerebralparese auf die Welt gekommen.

Der Arzt bestreitet den Vorwurf, ihm sei ein "Kunstfehler" unterlaufen, wie seine Rechtsvertreterin Susanne Kurtev (Kanzlei Rast Musliu) am Mittwoch in einer Medienmitteilung bekannt gab. "Von uns konnte unter Beweis gestellt werden, dass tatsächlich die Kindesmutter trotz Aufklärung unseres Mandanten die Vornahme eines Kaiserschnitts verweigert hat", betonte Kurtev. Dabei habe der Arzt vorsorglich einen Operationssaal vorbereiten lassen. Die werdende Mutter habe ihrer Hebamme gegenüber aber im Vorfeld angegeben, sie sei eine Verfechterin der "natürlichen Geburt", sagte Kurtev.

Versicherung zahlte bereits über 100.000 Euro

Das genaue Ausmaß der Gesundheitsbeeinträchtigungen, die die Mutter erlitten hatte, muss laut Kurtev noch gutachterlich geklärt werden. Allerdings habe die Versicherung des Arztes bereits vor Durchführung des Beweisverfahrens einen Schaden bis zur Höchstsumme von fünf Millionen Euro anerkannt und Akontozahlung im sechsstelligen Bereich geleistet. Für die Rechtsvertreterin des Arztes stellt sich die Frage, was passiert, sollte das Gericht feststellen, dass der beklagte Mediziner nicht haftet. Diesfalls wäre die Klage abzuweisen, "interessanterweise würde jedoch das Anerkenntnis der Versicherung weiter bestehen", so Kurtev abschließend.

In der Causa ist morgen, Donnerstag, eine Tagsatzung am ZRS anberaumt. Unter anderem soll die an der Geburt beteiligte Anästhesistin vernommen werden.

(APA/Red)

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