Die Tat klingt absurd: Der Beschuldigte hatte im April 2009 in seiner Wohnhaus-Anlage einen siebenjährigen Buben und dessen fünf Jahre alte Schwester angesprochen und zum Spielen in seine Wohnung eingeladen.
Siebenjähriger wusste mehr über Kindesmissbrauch
Dort angelangt, verriegelte der mutmaßliche Täter die Tür und drohte den beiden mit Schlägen, sollten sie nicht bleiben. Danach soll er die kleinen Kinder zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben, was der Bub mit der Bemerkung “Geschwister dürfen das nicht machen” ablehnte.
Kindesmissbrauch oder kaputtes Schloss?
Er habe die Wohnungstür absperren müssen, verantwortete sich der mittlerweile 17-Jährige, der sehr kindlich und unreif wirkt: “Es hat nicht anders funktioniert. Die Tür wär’ sperrangelweit offen gewesen, weil das Schloss kaputt ist.” Die Tat selbst gab der Angeklagte zu, fügte allerdings hinzu, dass er nicht wisse, was er sich dabei gedacht hatte.
Insgesamt zwei Stunden hielt der Angeklagte die Kinder in der Wohnung fest, ehe seine Mutter nach Hause kam. Die Richterin vertagte die Verhandlung zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Dabei soll überprüft werden, ob der Bursch – der übrigens schon zwei Jahre lang vergeblich eine Lehrstelle sucht – damals die geistige Reife gehabt haben kann, um die Tragweite seiner Handlungen und versuchtem Kindesmissbrauch zu erkennen.