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Team Stronach Österreich muss für Meinungsumfrage zahlen

Im Rechtsstreit um eine nicht bezahlte Meinungsumfrage für das Team Stronach Salzburg im April 2015 hat das Linzer Marktforschungsinstitut Market nun einen Erfolg errungen. Einem schriftlich ergangenen Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt in Wien zufolge, muss für die 8.364 Euro teure Befragung nicht die Landesorganisation, sondern das Team Stronach Österreich aufkommen.


Außerdem muss die Partei neben den Verzugszinsen fast 7.000 Euro an Verfahrenskosten zahlen. Das Team Stronach hatte sich bisher geweigert, die Rechnung für die 400 Telefon-Interviews zu begleichen. Die Umfrage sei nämlich vom mittlerweile aus dem Team Stronach ausgetretenen Salzburger Landesrat Hans Mayr in Auftrag gegeben worden. Ihr Inhalt sei für die Bundespartei uninteressant gewesen, weil sie sich ausschließlich mit der Person Mayr sowie einer allfälligen Umbenennung des “Team Stronach für Salzburg” in “Team Salzburg”, “Liste Salzburg” oder “Liste Hans Mayr” befasst hätte und nur die Bekanntheits- und Beliebtheitswerte der Salzburger TS-Politiker abgefragt hätte.

Nach der Einvernahme zahlreicher Zeugen sah es das Bezirksgericht allerdings als erwiesen an, dass der damalige Vizeparteichef Wolfgang Auer – auf intensives Betreiben von Mayr hin – bei einer Klubklausur im März 2015 den Auftrag zur Studie erteilte und sagte, dass entweder die Bundespartei, der Parlamentsklub oder die Parteiakademie die Kosten tragen würden. Mayr teilte das Market noch am selben Tag per E-Mail mit. Dass er dies ohne ausdrückliche Zusage von Auer gemacht haben könnte, könne laut Gericht “nicht ernsthaft angenommen werden.”

Zugleich hätte die Befragung der Beteiligten ergeben, dass die Umfrage nicht nur Vorteile und Nutzen für die Salzburger Partei, sondern auch für andere Landesparteien und die Bundespartei gehabt hätte. Mayr habe die Zusage lediglich per E-Mail an das Meinungsforschungsinstitut weitergeleitet und sei deswegen “bloß als Bote zu qualifizieren”, so der Richter im Urteil.

Außerdem kam das Bezirksgericht zu dem Schluss, dass der nur wenig später geschasste Auer von Frank Stronach gar keine Vollmacht zum Abschluss von Rechtsgeschäften bekommen hat. Der Parteigründer habe klar zwischen der politischen Arbeit – für die er Auer engagierte – und den wirtschaftlichen Belangen der Partei unterschieden. “Demgegenüber ist die Darstellung von Auer, wonach er vom Obmann eine mündliche Vollmacht zum Abschluss von Verträgen erhalten habe, unglaubwürdig”, so das Gericht.

Der Wiener Anwalt der Bundespartei, Michael Krüger, sagte am Montag in einer Stellungnahme zur APA, dass er gegen das Urteil berufen werde. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Urteil hält. Auer hat auftrags- und vollmachtslos gehandelt, darum gehen wir davon aus, dass dem Rekurs stattgegeben wird.” Sei dies nicht der Fall, hole man sich das Geld eben von Auer zurück.

Apropos: Der ehemalige TS-Landesrat Mayr hat mittlerweile seine eigene Partei, die “Salzburger Bürger Gemeinschaft – Hans Mayr” gegründet. Und von seinen ehemaligen Mitstreitern im Salzburger Landtag ist einzig Klubobmann Helmut Naderer als letzter TS-Mandatar in Salzburg übrig geblieben.

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