Der Angeklagte sei damals in einem “übermüdeten Zustand” und für die vorherrschenden Fahrverhältnisse mit einer relativ überhöhten Geschwindigkeit unterwegs gewesen, sagte Staatsanwalt Leon-Atris Karisch. Sein Vorwurf basiert auf einem Sachverständigen-Gutachten: Demnach war die Straße beim Brandlhof nass und teilweise vereist. Zum Unfallzeitpunkt um 6.40 Uhr war es zudem noch dunkel. Die Limousine kam in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in das Auto einer niederländischen Urlauberfamilie.
Der niederländische Lenker, ein damals 40-jähriger Mann aus Drachten, erlag einen Tag später im Krankenhaus seinen schweren Kopfverletzungen. Zwei Insassen in dem niederländischen Wagen – die 40-jährige Lebensgefährtin des Verstorbenen und der vier Jahre alte, gemeinsame Sohn – wurden schwer verletzt. Der Beifahrer des Deutschen erlitt leichte Verletzungen.
Verteidigerin Alexandra Tosch argumentierte, es sei aufgrund des Gutachtens nicht objektivierbar, ob ein Sekundenschlaf oder ein Schleudern das Auto auf die Gegenfahrbahn gebracht habe. Ihr Mandant bekenne sich zur Fahrlässigkeit schuldig, nicht aber zu der Zusatzqualifikation “unter besonders gefährlichen Verhältnissen”. “Er war mit 94 km/h unterwegs, das liegt deutlich unter der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.” Der Richter sprach den Privatbeteiligten jeweils 5.000 Euro Teilschmerzensgeld zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder die Verteidigerin noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab.