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Tödlicher Motorrradunfall – EG "Ölfleck"

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Am frühen Abend des 17.04.2011 ereignete sich zwischen Markt Rettenbach und Ottobeuren ein tödlicher Verkehrsunfall. Die deutsche Polizei ermittelt wegen eines Tötungsdeliktes.

Ein 37-jähriger Motorradfahrer geriet in eine Ölspur, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte in einen entgegenkommenden Pkw. Der Kradfahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Die Polizei ermittelt in diesem Zusammenhang wegen eines Tötungsdelikts. Hierzu wurde bei der Kripo Memmingen die Ermittlungsgruppe „Ölfleck“ eingerichtet.

Die Beamten der Ermittlungsgruppe „Ölfleck“ setzen bei der Aufklärung im Falle des vor vier Monaten getöteten 37-jährigen Motorradfahrers nach wie vor auf die Mithilfe der Bevölkerung.

“Aktenzeichen XY… ungelöst” berichtet über den Fall

Der Fall wird am morgigen Mittwoch, 24.08.2011, bei der Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ ausgestrahlt. In dem 90-minütigen Sendeformat des ZDF (Beginn 20.15 Uhr) werden ungeklärte Kriminalfälle vorgestellt. Zeugenhinweise werden telefonisch sowohl im Aufnahmestudio als auch bei der zuständigen Kriminalpolizei entgegengenommen. Ein Kriminalbeamter der EG „Ölfleck“ ist zu Gast im Studio und wird den Fall darstellen.

Anonymes Hinweistelefon und Belohnung

Nichts unversucht lassen möchten die Kripo-Beamten bei der Suche nach Zeugen, die sich aus unterschiedlichen Gründen vielleicht noch nicht bei der Polizei gemeldet haben. Aus diesem Grund wurde bei der Kripo Memmingen ein anonymes Hinweistelefon eingerichtet. Die Mitteilung kann hier ohne Namensangabe erfolgen. Es hat die Nummer 08331 / 100 – 433 und ist ab dem Mittwochabend, 24.08.2011, erreichbar.

Für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens oder zur Festnahme des oder der Täter(s) führen, ist vom Landeskriminalamt München eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.

Eine weitere Belohnung in Höhe von 3.000 Euro wurde von privater Seite ausgelobt.

Die Belohnung der Polizei kann nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt werden. Für die Vergabe der Belohnung in Höhe von 3.000 Euro zeichnet ausschließlich die Privatperson verantwortlich.

(PP Schwaben Süd/West)

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