AA

Tödlicher Gasunfall in Tirol: Freispruch bestätigt

Der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil nach einem tödlichen Gasunfall in Tirol im Jänner 2006 ist am Freitag von einem Richtersenat des Landesgerichts Innsbruck nicht stattgegeben worden.

Das Bezirksgericht Silz hatte zuvor fünf Handwerker vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Ein Pensionistenehepaar war kurz nach dem Einbau einer Heizanlage an den Folgen einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben.

Auslöser des Unfalls war eine alte gebrauchte Gastherme, die ohne sachgerechte Einstellung in Betrieb genommen worden war. An der Installation waren insgesamt fünf Handwerkerfirmen beteiligt. Die Verteidiger der Angeklagten betonten in der Berufungsverhandlung unisono, dass ihre Mandanten die Opfer mehrfach darauf hingewiesen hätten, dass die Therme nicht in Betrieb genommen werden dürfe. Zudem sei die Therme nachträglich manipuliert worden.

Der Verteidiger des Installateurs wies darauf hin, dass sein Mandant die Therme korrekt montiert, den Hausherrn aber den Betrieb untersagt hätte, solange diese nicht vom Hersteller-Kundendienst eingestellt worden sei. Der zweite Angeklagte erläuterte, dass die Schornsteinanlage für eine geringere Leistung dimensioniert gewesen sei als jene, auf die die Therme nachträglich eingestellt wurde. Warum und von wem die Therme auf diese Leistung programmiert wurde, sei für ihn nicht nachzuvollziehen.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte Mängel im Urteil der ersten Instanz ausgemacht und daher Berufung angemeldet. Unter anderem sei die Beweiswürdigung nicht ausreichend gewesen und im Urteil widersprüchlich argumentiert worden. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft, dass das Urteil abgeändert beziehungsweise der Prozess an die erste Instanz zurückgewiesen und neu aufgerollt werde.

Im Gegensatz dazu befand der Richtersenat, dass der Berufung der Staatsanwaltschaft keine Folge zu leisten ist. Das Erstgericht sei seiner Verpflichtung einwandfrei nachgekommen. Die Beweisführung sei mängelfrei zustande gekommen und das Urteil genau begründet und rechtlich richtig beurteilt worden. Damit wurde der Freispruch der fünf Angeklagten bestätigt.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Tödlicher Gasunfall in Tirol: Freispruch bestätigt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen