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Tödliche Fußgängerunfälle auf Schutzwegen

1.343 Fußgänger sind in den vergangenen zehn Jahren im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Jeder Siebente (199) wurde auf einem "Schutzweg" getötet, berichtete das Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) in einer Presseaussendung am Montag.

Zum Gedenken an alle im Straßenverkehr ums Leben gekommenen Fußgänger werden anlässlich des zweiten europäischen Verkehrssicherheitstages am Montag in allen Landeshauptstädten schwarze Luftballons mit weißen Kreuzen aufsteigen.

Das KfV hat österreichweit die Anhaltebereitschaft von Autofahrern vor Zebrastreifen beobachtet. Nur jeder zweite Fahrzeuglenker bleibt in einer 30er-Zone vor einem Zebrastreifen stehen, wenn ein Fußgänger die Straße überqueren möchte. Mit steigendem Tempo sinke die Bereitschaft anzuhalten. Tragisch sind diese Zahlen angesichts der Tatsache, dass bei 50 km/h bereits ein 40-prozentiges Risiko für den Fußgänger besteht, bei einer Kollision mit einem Pkw getötet zu werden. “Besonders bedenklich war für uns die Erkenntnis, dass in beiden Geschwindigkeitszonen rund ein Drittel der Fahrzeuglenker die Geschwindigkeit nicht einmal reduzierte”, sagte Klaus Robatsch, Leiter der Landesstelle Wien des KfV.

Fußgänger am Schutzweg zu gefährden, ist seit dem 1. Juli 2005 ein Vormerkdelikt. Umgekehrt haben aber auch Fußgänger Pflichten. Will ein Fußgänger auf einem ungeregelten Schutzweg über die Straße, darf er nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend auf den Zebrastreifen treten. Ohne Schutzweg darf man die Fahrbahn nur betreten, wenn kein anderer Straßenbenützer gefährdet wird.

Das Kuratorium hat sich auch das Verhalten von 1.000 Fußgängern an geregelten Schutzwegen angesehen. Jeder Zweite ging bei roter Ampel über die Straße. Ungeduld dürfte der Hauptgrund für den Regelverstoß sein.

Neben der mangelnden Anhaltebereitschaft der Fahrzeuglenker und der Ungeduld der Fußgänger an geregelten Schutzwegen, bemängelt das KfV die schwammige Formulierung der gesetzlichen Regelung. “Schon die Bezeichnung ‘Schutzweg’ sollte gestrichen werden – denn sie täuscht eine Sicherheit vor, die in vielen Fällen nicht gegeben ist. Eine bessere Ausformulierung der Rechte und Pflichten der Fußgänger und Autofahrer wäre es daher sinnvoll. So könnten die Kommunikationsprobleme gelöst und viele Unfälle vermieden werden”, erklärte Robatsch.

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