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Taxler erstochen: Geschlossene Anstalt!

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Jener Mann, der am 5. Oktober 2005 einen 58-jährigen Taxifahrer vor der Hofburg erstochen hat, ist am Dienstagnachmittag von einem Wiener Schwurgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Im Hinblick auf das psychiatrische Sachverständigengutachten, demzufolge der 38-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie, einer dissoziale Persönlichkeitsstörung und dem so genannten Capgras-Syndrom leidet – er glaubt über weite Strecken, er sei durch einen Doppelgänger „ausgetauscht“ worden – gingen die Geschworenen von einer Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus und leisteten dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft Folge.

„Wir machen gegen das Urteil nichts. Und Sie schauen, dass Sie gesund werden. Alles Gute!“, zeigte sich die Verteidigerin mit der Entscheidung des Gerichts einverstanden und rang damit ihrem emotionslos, starr auf der Anklagebank sitzenden Mandanten ein „Ist in Ordnung“ ab.

Dieser hatte sich im vergangenen Herbst vor der Hofburg an einem auf Fahrgäste wartenden Taxi vorbei gezwängt. Weil er dabei anstreifte, ließ der neben dem Auto stehende Taxler eine knappe Bemerkung fallen. Das kostete ihn das Leben: Der 38-Jährige zog ein Messer und versetzte dem gebürtigen Ägypter einen Stich ins Herz.

Er bedaure „den Reflex“, gab der Mann in der vergangenen Woche beim Prozessauftakt zu Protokoll. Der ehemalige Gymnasiast war in Folge langjährigen Drogenmissbrauchs „abgestürzt“. Als er nach seinem Job auch noch seiner Wohnung verlustig ging, verlor er jeglichen Halt. Regelrechte Alkoholexzesse begünstigten die weitere Ausprägung seiner psychiatrischen Erkrankungen. Nach seiner Festnahme musste er von der Justizanstalt Josefstadt sicherheitshalber in eine Sonderstrafanstalt verlegt werden, da er ständig Tötungsfantasien verbalisierte.

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