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Taxifahrten künftig mit Pauschalpreis möglich

Das Gesetz soll mit 1. März 2021 in Kraft treten.
Das Gesetz soll mit 1. März 2021 in Kraft treten. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Mit einer Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes kann künftig ein Pauschalpreis für Taxifahrten bzw. Personenbeförderungen vereinbart werden, wenn diese per Telefon oder Internet bestellt wurden.

Der Verkehrsausschuss hat am Dienstag grünes Licht für die Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, mit der das Taxigewerbe reformiert werden soll, gegeben. Das berichtet die Parlamentskorrespondenz. Damit kann bei Taxifahrten, die per Telefon oder Internet vereinbart wurden, künftig ein Pauschalpreis vereinbart werden. ÖVP, Grüne und NEOS begrüßten die Änderungen, Kritik kam jedoch von SPÖ und FPÖ.

Pauschalpreis kann von Taxi-Tarifen abweichen

Der Pauschalpreis kann von den Tarifen abweichen, sofern Fahrpreis sowie Abfahrts- und Zielort im Voraus vereinbart werden und darf den bei der Bestellung vereinbarten Preis nicht überschreiten. Damit fällt die Taxameter-Pflicht. Gleichzeitig legt die Verordnung ein Mindestentgelt fest, das nicht unterschritten werden darf.

In einem Abänderungsantrag wurde außerdem die Möglichkeit für Landeshauptleute eingeräumt, ein Preisband je nach Fahrstrecke oder -dauer festzulegen. In Kraft treten sollen die Änderungen für bestellte Fahrten laut Abänderungsantrag mit 1. März 2021, die Möglichkeit für geteilte Fahrten ab 1. Juni 2021. Ursprünglich war wie für die Zusammenlegung der beiden Gewerbe der 1. Jänner angepeilt.

Lob von NEOS, Kritik von SPÖ und FPÖ

Ziel sei es, die Preisbildung für alle Anbieter gleichermaßen zu ermöglichen, wurde von den Regierungsparteien betont. Auch die NEOS begrüßten die Neuerungen. Kritik kam dagegen von SPÖ und FPÖ. Laut Gerhard Deimek (FPÖ) habe eine Verhandlung über den Fahrpreis keinen Sinn. Christoph Matznetter (SPÖ) stellte indessen infrage, ob die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Preisbandes mit dem vorliegenden Text gegeben sei. Weiters monierte er die unterschiedlichen Fristen, mit denen die Bestimmungen in Kraft treten und plädierte für ein gemeinsames Inkrafttreten.

(APA/red)

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