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Taxifahrt in Dornbirn nicht bezahlt - Freispruch von Betrug

Der betrunkene Fahrgast urinierte auf seinen Sitz
Der betrunkene Fahrgast urinierte auf seinen Sitz ©APA/GEORG HOCHMUTH
Aber Geldstrafe für gefährliche Drohung. Morddrohung des vorbestraften Fahrgasts gegen Taxifahrer.

Obwohl er die Taxifahrt am 23. Dezember 2019 in Dornbirn nicht bezahlt hatte, wurde der Angeklagte beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Richterin Claudia Hagen begründete den Freispruch zum einen damit, dass der Beschuldigte keinen Betrugsvorsatz gehabt habe. Ihm sei wegen seiner starken Alkoholisierung wohl nicht bewusst gewesen, dass er zu wenig Geld bei sich gehabt habe. In seiner Geldtasche befanden sich nach dem übermäßigen Alkoholkonsum in einem Dornbirner Lokal nur noch fünf Euro. Der Fuhrlohn für die kurze Fahrt innerhalb von Dornbirn betrug aber 13 Euro.

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Kein Betrug

Es liege auch deshalb kein Betrug vor, so die Strafrichterin, weil der Taxifahrer auf den Fuhrlohn gänzlich verzichtet habe. Der Taxiunternehmer, der den betrunkenen Angeklagten befördert hatte, verwies dazu als Zeuge darauf, dass der 38-Jährige ihm bei früheren Taxifahrten mehrmals Trinkgeld gegeben habe.

Weil der Fahrgast aber im Taxi aggressiv wurde und auf seinen Sitz urinierte, verständigte der 41-jährige Taxiunternehmer die Polizei. Woraufhin der Taxikunde noch aggressiver wurde. Denn der 38-jährige Türke drohte dem Taxilenker nach den gerichtlichen Feststellungen am 24. Dezember 2019 telefonisch damit, ihn umzubringen.

Drohung

Das trug dem Angeklagten einen Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung ein. Dafür wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte, der sich im Krankenstand befindet, zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahre Gefängnis gewesen. Der türkische Angeklagte habe ihn auf dem Taxihandy mehrmals angerufen und beschimpft, gab der türkischstämmige Taxiunternehmer vor Gericht zu Protokoll. „Zum Glück gibt es diese Schimpfwörter nicht auf Deutsch“, merkte der Zeuge an.

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