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Taxi-Django verurteilt

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Ein Taxler, der im Vorjahr einen 19-jährigen Unbewaffneten ins Gesicht geschossen hatte, wurde jetzt zu einer Geldstrafe und Bewährung verurteilt. Er geht aber in Berufung - sein Opfer sei schuld, meint er.

Ein „schießwütiger“ Wiener Taxler ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen schwererer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden.

Der 62-jährige Mann hatte in der Nacht auf den 17. August 2006 einem 19-jährigen Burschen, von dem er sich bedroht fühlte, mit einem Revolver eine Ladung Schrot ins Gesicht geschossen. Der junge Mann leidet bis heute an den Folgen. Sogar von einer möglichen Bleivergiftung ist die Rede. Der Beschuldigte beteuerte bis zuletzt, in Notwehr gehandelt zu haben.

Richterin Bettina Neubauer nahm dem Taxler – nebenbei ein passionierter Jäger und Sportschütze – diese Version allerdings nicht ab. Es habe keinen Grund gegeben, zur Waffe zu greifen: „Sie haben überreagiert!“ Besonders verwerflich fand die Richterin, „dass Sie nach der Tat die Flucht ergriffen und sich nicht um den Verletzten gekümmert haben“.

Berufung

Der 19-Jährige bekam ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zugesprochen. Der vom Ausgang des Strafverfahrens sichtlich aufgebrachte Taxler meldete gegen das Urteil volle Berufung an.

Der Bursch hatte mit einem älteren Freund die Discothek im Donauplex-Zentrum besucht und danach daheim weiter gefeiert. Gegen 2.00 Uhr wollte der Freund aufbrechen und besorgte mit seinem Mobiltelefon ein Taxi. Der 19-Jährige, nur mit einer Boxershort bekleidet, brachte ihn nach unten, wo bereits ein Taxi wartete.

Irrtümlich glaubten die jungen Männer, es handle sich dabei um das bestellte Fahrzeug. Der vermeintliche Fahrgast wollte auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, übersah wegen seiner Alkoholisierung und der schlechten Sichtverhältnisse aber, dass der 62-Jährige Lenker dort ein tragbares DVD-Gerät abgestellt hatte. Außerdem wartete der Taxifahrer auf andere Fahrgäste.

Der Taxler nahm dieses Versehen und die Tätowierungen des aus seiner Sicht aggressiven, weil unaufgefordert zugestiegenen Gastes zum Anlass, zunächst zu einem Elektroschockgerät zu greifen.

Als er bemerkte, dass der 19-Jährige seinem Freund zu Hilfe eilen wollte, zog er einen Revolver und gab aus einer Entfernung von 2,5 bis 3 Meter einen Schuss ab. 37 bis 40 Schrotkugeln trafen den 19-Jährigen im Gesicht und in der rechten Schulter.

Angeschossener selber schuld?

„Was soll ma da sagen! I bin unschuldig!“, rief der Taxler nun im Verhandlungssaal. Der Verletzte sei selber Schuld, er hätte angesichts der Waffe ja stehenbleiben können: „Was soll i machen? Warten, bis er mi niederschlägt und i vor denen auf der Erd’ lieg’? Dann können’S mi beim Begräbnis besuchen!“, gab er der Richterin zu bedenken.

Verteidiger Eduad J. Salzborn verwies darauf, sein Mandant sei ein „außerordentlich guter und erfolgreicher Schütze“: „Wenn es ihm darum gegangen wäre, Mann stoppend vorzugehen, hätte er das auch gemacht.“

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