Task Force gegen Straßenrowdys: Drei Bundesländer machen mobil
Das Parlament hat am Dienstag die Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) im Verkehrsausschuss beschlossen, die höhere Strafen für Verkehrsrowdys und schnellere Kennzeichen- und Autoschlüsselabnahmen vorsieht. Damit können die Behörden rücksichtslose Rowdys aus der illegalen Tuningszene in Zukunft leichter, rascher und auch höher für ihr Fehlverhalten bestrafen, da eine generelle Verdopplung des KFG-Strafrahmens diesen auf 10.000 Euro erhöht. Ein weiteres Paket könnte bald folgen
Das Parlament beschloss eine Novelle gegen illegales Tuning
Mit dem heutigen Beschluss wurden nicht nur höhere Mindeststrafen verankert, zudem habe man dafür gesorgt, "dass bei schweren Vergehen an Ort und Stelle die Kennzeichen abgenommen werden können. Denn gerade im Verkehr müssen sich alle an unsere gemeinsamen Regeln halten", wurde Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einem Statement zitiert. Dies gilt etwa bei illegalen Umbauten, zudem ist eine Mindeststrafe von 300 Euro für solche Delikte vorgesehen, dieser Betrag kann als Organstrafe auch sofort eingehoben werden. Nach Beschluss im Nationalrat und Bundesrat kann die KFG-Novelle voraussichtlich noch im Mai in Kraft treten.
Weiteres Teilpaket gegen Verkehrsrowdys in Arbeit
Wie ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger in einer Aussendung ankündigte, wird an diesem Wunsch bereits gearbeitet "Ein weiteres Teilpaket gegen grobe Verkehrsrowdys wird derzeit auf Expertenebene ausgearbeitet und bald begutachtungsreif sein. Hier wird auch über die Beschlagnahme von Fahrzeugen für Unbelehrbare gesprochen werden. Der Millionär, der mit 250 km/h über den Wiener Außenring rast, wo 80 km/h gelten, sollte sein 'Spielzeug' abgeben müssen", kündigte Ottenschläger an.
Sima über Gefährdung durch Roadrunner und Tuning-Szene
Die Roadrunner- und Tuning-Szene wuchs in den vergangenen Jahren stark an. Die Gruppen seien hoch aktiv und sehr gut untereinander vernetzt, wie Sima sagte. Die Bevölkerung werde dadurch nicht nur durch illegale Straßenrennen mit Geschwindigkeiten jenseits der 100 km/h mitten im Ortsgebiet gefährdet, sondern sei auch einer massiven Lärmbelästigung ausgesetzt.
Die Stadt Wien habe zwar inzwischen die Kontrollen verschärft, "um dem Problem entschiedener entgegentreten zu können, braucht es aber Verschärfungen auf Bundesebene", so Sima. Diese soll im Extremfall auch die Beschlagnahme von Fahrzeugen möglich machen. "Dabei geht es uns nicht um jene, die dann und wann etwas zu schnell unterwegs sind, sondern um extreme Raser, die mit ihrem Verhalten eine echte Gefahr sind", so die Stadträtin.
Illegale Tuning-Treffen in Kärnten großes Thema
Kärnten habe, wie Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) erklärte, insbesondere mit illegalen Tuning-Treffen zu kämpfen. Dabei gehe es längst nicht mehr um das alljährliche GTI-Treffen, sondern um ein durchgängiges Phänomen. "Kärnten kämpft seit vielen Jahren, um mehr Handhabe gegen diese Exzesse bei illegale Autotuning-Treffen zu erreichen", so Schuschnig. Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes konnten zwar ein erster Schritte erreicht werden, wie beispielsweise die kurzfristige Stilllegung von Autos durch die Exekutive für 72 Stunden. "Doch es braucht weitere Sanktionen", so Schuschnig.
Raser: Österreichweit einheitliches Strafregister gefordert
Der Verkehrslandesrat forderte etwa ein österreichweit einheitliches Strafregister. "Derzeit ist es den Behörden kaum möglich, bereits rechtskräftig erfolgte Bestrafungen, insbesondere von Rasern, außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche eines Verwaltungsbezirkes zentral abzufragen", umriss Schuschnig eine Problematik.
Der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) urgierte neben dem Kampf gegen Geschwindigkeits-Überschreitungen auch ein besseres Vorgehen gegen Drogenlenker, deren Zahl zunehmend steige: "Die Mindeststrafe und die Führerscheinentzugsdauer müssen auch bei Drogendelikten erhöht werden. Darüber hinaus ist die aktuelle Gesetzes-Lage nur schwer zu exekutieren. Es muss die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Nachweis des Konsums von Suchtmitteln im Blut die Strafbarkeit begründet", forderte Schnöll.
(APA/Red)