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Taser-Einsatz der Cobra: Prüfverfahren eingeleitet

Nach dem Taser-Einsatz der Cobra gegen einen tschetschenischen Asylwerber im Juli des Vorjahres hat die Volksanwaltschaft am Mittwoch "ein offizielles amtswegiges Prüfverfahren" eingeleitet. Man werde sich die Angelegenheit näher ansehen, hieß es seitens der Volksanwaltschaft. Als für den Prüfbereich Zuständige wird Volksanwältin Terezija Stoisits auch in diesem Fall federführend sein.

Die Anti-Terror-Einheit war am 8. Juli 2008 in Böheimkirchen (NÖ) zur Zelle des offenbar psychisch-kranken Asylwerbers gerufen worden. Nach einem Bericht der Wochenzeitung “Falter” erklärte der mit der Abschiebung nach Polen bedrohte Mann, er wolle seine Therapeutin sprechen und versuchte sich mit einer Rasierklinge die Pulsadern aufzuschneiden.

Weil sich der Mann anders nicht beruhigen ließ, sei es zum Taser-Einsatz gekommen, erklärte Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia. Nach routinemäßiger Anzeige des Vorfalls kam die Staatsanwaltschaft laut Gollia zum Schluss, dass der Gebrauch rechtmäßig war. Die Verwendung solcher Elektroschockgeräte in Haftanstalten wurde im Vorjahr untersagt – bei der Polizei kommen Taser seit dem Sommer 2006 in einer Projektphase zum Einsatz. Die Anwältin des Asylwerbers, Nadja Lorenz, will nun laut “Falter” ein Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erwirken.

Die Volksanwaltschaft hat durch die Bundesverfassung den Auftrag, mutmaßliche Missstände in der Verwaltung zu prüfen. Rund 16.000 Bürger wenden sich jährlich an die Einrichtung. Die Volksanwaltschaft kann aber auch, wie in diesem Fall, von selbst aktiv werden. Stellt sie einen Missstand fest, kann die Einrichtung dem Ministerium empfehlen, Gesetze oder Verordnungen zu ändern. 2007 gab es knapp über 6.000 Prüfverfahren; ein amtswegiges Prüfverfahren wurde 61 Mal eingeleitet.

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