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Tarifeinheit in Deutschland gefallen

In deutschen Betrieben können künftig parallel verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten. Das Bundesarbeitsgericht hob am Mittwoch den jahrzehntelangen Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" auf und kippte die Tarifeinheit.

Die Erfurter Richter machten unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Das Urteil gilt als Sieg für kleine Spartengewerkschaften. Große Verbände von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kritisierten die Entscheidung und fordern eine Änderung des Streikrechtes.

Der Zehnte Senat des Gerichtes erklärte, es gebe keinen Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen könnten. Er schloss sich damit der Rechtsauffassung des Vierten Senats an, der schon zu Jahresbeginn die Abkehr von der Tarifeinheit ankündigte.

In dem Rechtsstreit verklagte ein Arzt seinen Arbeitgeber auf Zahlung eines Urlaubsaufschlages nach Bundesangestellten-Tarifvertrag. Das Krankenhaus argumentierte, dass der Tarifvertrag durch eine speziellere Einigung mit der Spartengewerkschaft Marburger Bund verdrängt worden sei.

Die Arbeitsrichter gaben dem Mediziner recht. Die Verdrängung eines geltenden Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit ist demnach in diesem Fall nicht mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit zu vereinbaren. “Die aus einer Tarifpluralität möglicherweise erwachsenden Folgen, zum Beispiel für Arbeitskämpfe, sind im Bereich des Arbeitskampfrechts zu lösen”, schrieben die Richter im Jänner. Diese Auffassung wurde durch die Entscheidung vom Mittwoch bestätigt.

SPD-Generalsekretärin Andreas Nahles kritisierte das Urteil als “heftigen Schlag ins Kontor der Sozialpartnerschaft”. Mit unterschiedlichen Tarifverträgen drohe die Spaltung der Belegschaften. Sie sprach sich für eine klare gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit aus.

Nach Ansicht des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall mit dem Urteil auch geltende Tarifverträge keinen Schutz vor Arbeitskämpfen. “Wenn konkurrierende Gewerkschaften jederzeit den Betriebsfrieden gefährden können, geht ein entscheidender Vorteil der Flächentarife insgesamt verloren”, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Brocker.

Unterstützung erhielt er von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). “Während der Laufzeit eines Tarifvertrages muss Verlässlichkeit und Arbeitsfrieden gegeben sein. Dies setzt die uneingeschränkte Weitergeltung des Grundsatzes der Tarifeinheit voraus. Es darf nicht die Gefahr ständiger Tarifauseinandersetzungen und Streiks bestehen”, kritisierte VKA-Präsident Thomas Böhle.

Dagegen meinte der Marburger Bund, dass den Arbeitnehmern nicht mehr das Recht verwehrt werden könne, frei darüber zu entscheiden, welche Gewerkschaft für sie rechtsgültige Tarifverträge schließe. “Die Botschaft des heutigen Tages ist eindeutig: Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit darf durch Tarifkartelle welcher Art auch immer nicht ausgehebelt werden”, sagte der Vorsitzende Rudolf Henke.

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