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Taliban sind Kriegsgefangene

Die in Afghanistan gefangen genommenen und von den USA festgehaltenen El Kaida-Kämpfer gelten als Kriegsgefangene. Sie stehen unter dem Schutz der 3. Genfer Konvention.

Die in Afghanistan gefangen genommenen und von den USA festgehaltenen Taliban und El Kaida-Kämpfer gelten nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) als Kriegsgefangene. Sie stehen deshalb unter dem Schutz der 3. Genfer Konvention. Kriegsgefangene sind demgemäß Kämpfende, die während eines internationalen Krieges gefangen genommen werden. Das IKRK qualifiziert den Afghanistan-Krieg einerseits als internationalen Krieg, wie IKRK-Informationschefin Antonella Notari im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda sagt. Diese Definition mit Blick auf die US-Intervention werde von allen Parteien akzeptiert.

Andererseits handelte es sich beim Konflikt zwischen dem Taliban- Regime und der Nordallianz um einen internen Konflikt. Die 3. Genfer Konvention gilt jedoch nicht für Gefangene einer internen Konfliktpartei. „Die USA sind einverstanden, die in Afghanistan gefangen genommenen Taliban und Al-Kaida-Kämpfer als Kriegsgefangene zu behandeln, obwohl sie diese nicht als solche erachten“, sagt Notari weiter. Mehr als 300 Taliban und Al-Kaida Kämpfer sind in US- Gewahrsam. Die USA hätten eine humane Behandlung der Gefangenen zugesagt, führt Notari aus.

Für das IKRK sind diese Kämpfer Kriegsgefangene und unterstehen somit dem besonderen Schutz der 3. Genfer Konvention. Laut Notari gilt das zumindest bis ein möglicher gegenteiliger Entscheid durch einen„kompetenten Gerichtshof“ getroffen werde, wie es in der Konvention heißt.

Mit der Behandlung als Kriegsgefangene können sich die Kämpfer auf verschiedene Schutzvorschriften berufen. Notari nennt das Recht auf Briefkontakt mit der Familie, auf medizinische Versorgung, sowie auf Bewegung. Der Schutz vor Misshandlungen und das Recht auf Religionsausübung gehören zum menschenrechtlichen Mindeststandard.

Kriegsgefangene können während eines Krieges festgehalten werden. Sie dürfen aber nicht wegen Teilnahme an militärischen Handlungen bestraft werden, die im Rahmen des Völkerrechts sind. Gemäß den Genfer Konventionen sollen Kriegsgefangene nach Einstellung der Kampfhandlungen freigelassen werden. Eine Frist besteht dafür allerdings nicht.

Nach dem Krieg können Gefangene aber verurteilt werden wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder krimineller Handlungen, die sie vor und während der Kampfhandlungen begingen. Im Verfahren müssen die minimalen rechtlichen Garantien gewährleistet sein, darunter die Unschuldsvermutung, wie Notari betont.

Das IKRK besuchte bisher rund 4800 Kriegsgefangene in Afghanistan, darunter mehr als 300 in US-Gewahrsam. Mit den USA verhandelt die humanitäre Organisation gegenwärtig über den Besuch der auf Kuba festgehaltenen Taliban und El Kaida-Kämpfer. Der Transfer von Gefangenen nach Kuba stelle gemäss Völkerrecht kein Problem dar, sagt Notari. Das Völkerrecht gehe an sich davon aus, dass Kriegsgefangene auf dem Territorium der Kriegsparteien festgehalten würden.

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