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Tätliche Angriffe auf Öffi-Personal werden künftig härter bestraft

Härtere Strafen bei Attacken gegen Öffi-Personal.
Härtere Strafen bei Attacken gegen Öffi-Personal. ©Wiener Linien/Johannes Zinner
Novelle im Strafrecht: Wer gegen Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure in der U-Bahn tätlich wird, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen.
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Wer Öffi-Personal tätlich angreift, muss nun mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Das Personal wird nämlich Polizei- und Justizwachebeamten gleichgestellt, für tätliche Angriffe auf sie wird der Strafrahmen ebenfalls von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht. Inkrafttreten soll die Novelle des Strafgesetzbuchs (StGB) im September.

“Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen, im wahrsten Sinne des Wortes”, konstatierten Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag am Wiener Hauptbahnhof. Anlass für die Gesetzesänderung ist die Zunahme von Übergriffen auf Öffi-Personal. So kommt es laut ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzendem und vida-Gewerkschafter Roman Hebenstreit bereits jeden zweiten Tag zu einem Übergriff auf Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr. Zugbegleiter wurden 2016 beispielsweise 164 Mal tätlich angegriffen, sagte Leichtfried.

Novelle gegen Gewalt: “Kein Kavaliersdelikt”

Mit der Novelle “setzen wir hier ein deutliches Signal”, betonte der Verkehrsminister. “Gewalt gegen Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln ist kein Kavaliersdelikt”, sagte Leichtfried. “Ich weiß als jahrzehntelanger Bahnpendler, wie schwer es Kontrollorgane haben”, erzählte Brandstetter. Übergriffe müssen “konsequent bekämpft werden”.

Bereits am Montag schickte Brandstetter die Novelle in Begutachtung. Der Entwurf sieht einen zusätzlichen Paragrafen “Tätlicher Angriff auf ein mit der Kontrolle oder Lenkung eines Massenbeförderungsmittels betrautes Organ” vor. Darunter fallen beispielsweise Stoßen, Treten oder Werfen von Gegenständen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt. Die Begutachtungsfrist beträgt sechs Wochen.

Unklar blieb vorerst, inwiefern auch Security-Mitarbeiter von der Gesetzesnovelle umfasst sind. Zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln soll die neue Regelung auch für sie gelten, hieß es am Dienstag. Brandstetter schloss nicht aus, dass “legistisch noch an der einen oder anderen Schraube gedreht werden kann”.

Öffi-Personal schützen: “Endlich entgegensteuern”

Hebenstreit begrüßte die Novelle, damit werde “eine jahrelange Forderung der Gewerkschaft umgesetzt”. Eine “Lex Zugbegleiter” sieht er nicht, vielmehr sei die neue Regelung auf “einen Großteil der Beschäftigten in Massenverkehrsmitteln zugeschnitten”. Auch für ÖBB-Vorstandsvorsitzenden Andreas Matthä ist die StGB-Änderung ein “wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein deutliches Signal an die Gesellschaft”, meinte er in einer Aussendung. Denn bei diesem Thema gebe es “keine Toleranzschwelle”. Auch der Geschäftsführer der Wiener Linien, Günter Steinbauer, begrüßte in einer Aussendung ebenso wie die Wiener Öffi-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) das Gesetzespaket.

Walter Paul ist bei den ÖBB als Kontrolleur im Nahverkehr tätig. Er wurde allein im Vorjahr gleich “zweimal wortlos attackiert”, schilderte er im Gespräch mit der APA. Einmal erlitt er einen Fingerbruch, das andere Mal eine Rissquetschwunde. Mit der Novelle werde nun “endlich gegengesteuert.”

(APA)

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