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Tabakgesetz: Keine Strafen für Raucher

Symbolbild &copy bilderbox
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Die bereits angekündigte Novelle zum Tabakgesetz wird keine Strafen für Raucher bringen, die in öffentlichen Gebäuden rauchen. Zwar wird in allen überdachten öffentlichen Räumen das Rauchen generell verboten, wer dennoch raucht, kann aber maximal von den Sicherheitskräften weggewiesen werden.

„Wir haben von Strafen gegen Raucher abgesehen, weil wir keinen Feldzug gegen Raucher machen, sondern eine friedliche Koexistenz von Rauchern und Nichtrauchern erreichen wollen“, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) am Rande des Ministerrates.

“Nichtraucher-Schutzgesetz”Selbstverpflichtung für Nichtraucher-Zonen

Für die Gastronomie wird in den Erläuterungen der Novelle die Selbstverpflichtung zur Einrichtung von Nichtraucher-Zonen festgehalten. Bis 2007 wird beobachtet, ob diese Selbstverpflichtung auch tatsächlich zu Nichtraucher-Zonen führt. „Wenn es dabei Probleme gibt“, sei eine Verschärfung – „möglicherweise eine gesetzliche Verpflichtung“ – denkbar, sagte Rauch-Kallat.

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