Die Gemeinden sind auf vielfältige Weise mit dem Landesparlament verbunden, was sich etwa darin zeigt, dass das Gemeindegesetz und das Gemeindewahlrecht im Landtag beschlossen werden. Auch die finanziellen Beziehungen zwischen dem Land und den Gemeinden beruhen auf Beschlüssen des Landtages. Darüber hinaus spielen die Gemeinden in der Verfassungsstruktur des Landes eine wichtige Rolle und wirken an der Landesgesetzgebung auf verschiedene Weise mit.
Wir wollen mit diesem Symposium im Gedenkjahr der Gemeindeorganisation einen prüfenden Blick auf das Beziehungsgeflecht von Land und Gemeinden werfen und anhand dessen die Entwicklung näher beleuchten, so Landtagspräsident Gebhard Halder. Die Gemeinden seien nicht nur Keimzelle der Demokratie, sondern auch Anker der Stabilität und Verlässlichkeit. Bund, Länder und Gemeinden hätten gleichermaßen Verantwortung für das gesamte Gemeinwesen wahrzunehmen. Dabei gelte es auch, die Solidarität mit finanzschwachen Gemeinden nicht aus den Augen zu verlieren. Das Land trage zu diesem Ziel durch diverse Instrumente, wie insbesondere die Landesumlage und durch Bedarfszuweisungen bei.
Bewährte Partnerschaft Land und Gemeinden
Halder: Eines der wichtigsten Ziele unserer Landespolitik ist es, die guten Lebensverhältnisse in unserem Lande zu sichern. Die langfristige, nachhaltige Sicherung unseres Lebensraumes muss in erster Linie auf Gemeindeebene eingeleitet werden. Dank vorausschauender Landespolitik und vielfältiger Unterstützung der Gemeinden durch das Land verfügen wir über ein blühendes Kommunalwesen. Das Land hat bereits in der Vergangenheit die Entwicklung der Gemeinden in bewährter Partnerschaft gefördert.
Im Rahmen des Symposiums Der Vorarlberger Landtag und die Gemeinden wird das Verhältnis zwischen Landtag und Gemeinden in mehreren Referaten beleuchtet. So untersucht Landtagsdirektor Peter Bußjäger den Landtag und die Gemeinden im Spiegel der Landtagsdebatten. Karl Weber von der Universität Innsbruck beleuchtet die verfassungsrechtliche Position der Gemeinden im Land und Elmar Häusler wirft einen Blick auf die Entwicklung des Gemeindewahlrechts in Vorarlberg.