Redeker monierte, bisher gebe es für die europäischen Behörden bei der Prüfung einer Anforderung nur Vorschriften hinsichtlich des Verfahrens, nicht aber hinsichtlich des Inhalts. Darüber hinaus sei die Weitergabe der Daten auch an dritte Länder vorgesehen, ohne dass sie in irgendeiner Weise eingegrenzt würden. Das betreffe auch solche Staaten, “die selbst keine demokratische Ordnung haben” und in denen ein rechtsstaatliches Verfahren nicht gesichert sei, erklärte Redeker. “Dies, verbunden mit dem weiten Anwendungsbereich, lässt das Abkommen verfassungsrechtlich nicht akzeptabel erscheinen.”
Schaar hatte “schwerwiegende Datenschutzmängel” an dem Abkommen festgestellt. Bei der Übermittlung von sensiblen Finanzdaten zur Terrorfahndung würden “unverzichtbare und bewährte Standards unterlaufen”. Weder der Umfang der Datenübermittlung noch die Kriterien für den Datenzugriff seien sauber eingegrenzt. Die vorgesehene Speicherungsdauer von fünf Jahren sei unverhältnismäßig und die Datenschutzkontrolle lückenhaft.
Das EU-Parlament hatte dem Abkommen nach zähen Verhandlungen mit den USA Anfang Juli zugestimmt. Es trat am Sonntag in Kraft und soll den internationalen Kampf gegen den Terrorismus unterstützen.
US-Behörden werden auf Anfrage komplette Datenpakete aus dem Land oder der Region übermittelt, in der eine verdächtige Person vermutet wird. Bei einem Verdächtigen aus München könnten etwa die Namen sämtlicher Kontoinhaber aus Bayern in den Händen der US-Fahnder landen.
Die USA dürfen die Datenpakete fünf Jahre lang speichern. Die EU will binnen fünf Jahren ein eigenes System zur Analyse der Finanzdaten aufbauen. Danach müssten keine Informationen mehr nach Washington übermittelt werden.
SWIFT ist ein in Belgien ansässiger Finanzdienstleister, der täglich Millionen Transaktionen zwischen 8.000 Banken weltweit abwickelt.