Suspendierung von Pinzgauer Bezirkshauptfrau gerichtlich bestätigt

Drexlers Rechtsanwalt Ulrich Sinnißbichler prüft nun, ob dagegen eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wird.
Drexlers Anwalt will noch prüfen
Sinnißbichler wurde bereits über die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes informiert, wie er am Mittwoch gegenüber der APA erklärte. “Ich muss das im Detail noch prüfen. Das Landesverwaltungsgericht geht davon aus, dass ein Anfangsverdacht für die Suspendierung bestanden hat. Ich werde mir jetzt ansehen, was an Suspendierungsgründen noch übrig ist.” Die Frist für die Einbringung einer Beschwerde beziehungsweise einer außerordentlichen Revision beträgt sechs Wochen.
Strafverfahren liegen geblieben
Anfang Juli wurde bekannt, dass in der Bezirkshauptmannschaft Zell am See offenbar zahlreiche Strafverfahren unerledigt liegen geblieben seien und dadurch mehrere 100.000 Euro an Forderungen offen stünden (wir haben berichtet). Mitte August wurden Drexler und auch der Strafamtsleiter von der Dienstbehörde des Landes Salzburg suspendiert. Die Bezirkshauptfrau war auch wegen des Erwerbs und der Nutzung ihres Dienstfahrzeuges in Kritik geraten, in diesem Zusammenhang ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme.
Die Rechtsvertreter der beiden Betroffenen haben die Vorwürfe bestritten und Beschwerde gegen die Suspendierung beim Landesverwaltungsgericht eingelegt. Doch auch die Suspendierung des Strafamtsleiters wurde bestätigt. “Wir werden jedenfalls eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen”, sagte dessen Rechtsanwalt Thomas Schwab heute zur APA. Gegen die zwei Beamten hatte das Land Salzburg ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das im Falle Drexlers bis zur Klärung des strafrechtlichen Verdachtes unterbrochen wurde.
(APA)