Die Bestrafung nach dem Auge-um-Auge-Prinzip, bei der die von dem Mann mit Säure übergossene Frau ihrem Peiniger selbst eine ätzende Flüssigkeit in die Augen träufeln soll, sei nur verschoben und nicht aufgehoben worden, sagte der Generalstaatsanwalt von Teheran, Abbas Jafari Dolatabadi, am Sonntag.
“Auge um Auge”-Bestrafung: “Definitiv unter ärztlicher Aufsicht”
Die Bestrafung, bei der die blinde 32-jährige Ameneh Bahrami ihrem Peiniger Majid Mowahedi das Augenlicht nehmen will, werde definitiv unter ärztlicher Aufsicht ausgeführt, sagte Dolatabadi nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Isna.
Die von Mowahedi entstellte Bahrami hatte allerdings zuvor zwei iranischen Zeitungen gesagt, dass sie vielleicht bereit sei, für zwei Millionen Euro auf die Vergeltung zu verzichten. Beobachter glauben deshalb, dass die Staatsanwaltschaft in Teheran darauf wartet, dass die Familie des Täters das Geld doch noch aufbringen kann.
Heiratsantrag abgelehnt - Säure ins Gesicht geschüttet
Mowahedi hatte Barhami 2004 Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet, weil sie seine Heiratsanträge abgelehnt hatte. Nach islamischem Recht erlaubt das Auge-um-Auge-Prinzip Opfern, dem Täter gleiches Leid zuzufügen. Bahrami bekam 2008 deshalb in einem Gerichtsurteil das Recht zugesprochen, den Täter unter Betäubung mit Säure zu blenden. Er sitzt noch eine Gefängnisstrafe ab. (APA)