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Supermärkte halten Verbot großteils ein

&copy APA
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In ganz Österreich ist es verboten, Bier, Schnaps oder Wein an unter 16-Jährige zu verkaufen. Doch wie in einigen Lokalen werden auch in Supermärkten oftmals Alkoholika verkauft.

Die APA hat in einem Versuch mit einem 13-jährigen Mädchen teils positive, aber auch negative Eindrücke gesammelt. In einer Spar-Filiale in Wien-Alsergrund zögerte die Verkäuferin nicht einmal, als Vera mit zwei „Ottakringer Radler“ zur Kassa kam. Bei der Konfrontation der Kassierin mit der Tatsache, dass sie sich eigentlich strafbar macht, wenn sie Bier an unter 16-Jährige verkauft, merkte man, dass ihr die Situation peinlich war. „Sie hat älter als 13 ausgesehen und hat auf den Boden geschaut, ich habe sie nicht wirklich gesehen“, sagte die Angestellte. Sehr wohl aber gäbe es die Anweisung, keinen Alkohol ohne Ausweiskontrolle an Jugendliche zu verkaufen.

Anders verlief der Versuch bei Zielpunkt und Hofer. Als Vera mit einer Wodkaflasche zur Hofer-Kassa kam, fragte die Verkäuferin sofort nach dem Ausweis. Auf die Antwort „Das ist für den Papa“, sagte die Angestellte bestimmt: „Da muss er schon selbst herkommen.“ Auch der Versuch, bei Zielpunkt Bier zu erwerben, scheiterte. Der Lehrling, der an der Kassa saß, erklärte dem Mädchen: „Da brauch’ ich aber deinen Ausweis, sonst kann ich dir das Bier nicht geben.“ Der junge Mann sagte, er habe die Anweisung und die Einschulung gleich im ersten Lehrjahr erhalten.

Auch in einer Billa-Filiale blieb die Verkäuferin hart: „Ohne Ausweis gibt’s nichts“, sagte sie, als die 13-Jährige zwei Flaschen Alkopops kaufen wollte. Als man sich als Testkäufer der APA zu erkennen gab, zeigte sich die Frau erleichtert: „Na das hab ich ja richtig gemacht, Gott sei Dank. Wenn ich’s an so Junge verkauf’, krieg’ ich die Fristlose.“

Ähnliche Ergebnisse gab es bei einem zweiten Test in Floridsdorf, bei dem Vera mit ihrer ein halbes Jahr älteren und auch älter aussehenden Freundin Alexandra unterwegs war. „Habt’s an Ausweis?“, fragte eine Billa-Verkäuferin, als die beiden Mädchen eine Alkopop-Flasche auf das Förderband stellten. „Ausweis? Den haben wir leider vergessen“, antwortete das Test-Duo. „Dann darf ich euch die Flasche leider nicht verkaufen.“ Strenge Direktiven gebe es, wenn es um den Verkauf von Alkohol an Jugendliche geht, bestätigte sie auf Nachfrage der APA.

Und wieder war es eine Spar-Filiale, bei der die Testkäufer keine Hürden zu überwinden hatten: Dort ernteten die durstigen Mädchen skeptische Blicke – aber nicht mehr. Die Flasche wurde über den Scanner gezogen, Vera und Alexandra bezahlten, nahmen den Alkopop mit und gingen.

Die Spar-Geschäftsführung zeigte sich gegenüber der APA „verwundert“ über die geglückten Testkäufe: „Unsere Kassierinnen werden laufend eindringlich darauf hingewiesen, dass es strikt verboten ist, an Jugendliche Alkohol abzugeben. Es finden auch regelmäßig Überprüfungen und Schulungen zu diesem Thema statt. Normalerweise schneiden wir bei solchen externen Tests daher immer sehr gut ab“, sagte eine Sprecherin. Bei Spar wolle man der Sache „sofort nachgehen“.

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