Als “vertretbar” sei die Entscheidung des Straflandesgerichts anzusehen, welche die Untersuchungshaft des 63-Jährigen nicht verlängert habe, Behördensprecherin Nina Bussek.
Supermarkt-Schießerei in Penzing: Enthaftung wird nicht bekämpft
Der 63-Jährige hatte den Räuber zum Tatort chauffiert, der eine Billa-Filiale in der Hütteldorfer Straße ausrauben wollte und wiederholt auf einschreitende Polizisten feuerte, ehe diese ihn erschossen. Nach Ansicht des Gerichts reicht die aktuelle Beweislage nicht aus, um davon auszugehen, dass der 63-Jährige von den verbrecherischen Plänen des 49-Jährigen wusste. Er wurde daher am vergangenen Freitag auf freien Fuß gesetzt.
Einschätzung sei “nachvollziehbar”
Die Einschätzung, bei den derzeit vorliegenden Beweisen sei der dringende Verdacht nicht mehr aufrechtzuerhalten, sei “nachvollziehbar”, meinte Bussek gegenüber der APA. Die Anklagebehörde wird die Enthaftung daher nicht bekämpfen. Dessen ungeachtet würden die gegen den 63-Jährigen gerichteten Ermittlungen wegen Beitrag zum schweren Raub mit Todesfolge und allfälliger Verstöße nach dem Waffen- und Sprengmittelgesetz fortgesetzt, so Bussek abschließend.
(APA/Red.)