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Suizid in Justizanstalt Stein: 22-jähriger Häftling hat sich erhängt

Ein 22-jähriger Häftling hat sich in der Vorwoche das Leben genommen.
Ein 22-jähriger Häftling hat sich in der Vorwoche das Leben genommen. ©APA
Ein Insasse der Justizanstalt Stein hat sich Ende der Vorwoche das Leben genommen. Der 22-Jährige erhängte sich in seiner Zelle. Gerüchten zufolge soll er zuvor sexuell bedrängt worden sein.

Der Suizid sei tragisch und werde automatisch seitens der Staatsanwaltschaft untersucht, sagte Christian Timm, stellvertretender Leiter und Mediensprecher der Vollzugsdirektion. Er betonte aber, dass es – entgegen Medienberichten – keinerlei Informationen in Richtung sexueller Missbrauch gebe.

22-Jähriger erhängte sich in der Justizanstalt

Der 22-Jährige hatte sich erhängt. Er wurde am Freitag kurz nach 5.00 Uhr von einem Justizwachebeamten leblos in seinem Haftraum gefunden. Das Motiv dürfte nach Hinweisen von Mithäftlingen im privaten Bereich, in Beziehungsproblemen, liegen.

Timm erläuterte, dass der Mann seit Donnerstagnachmittag allein in der Zelle gewesen war. Zuvor hatte es einen Raufhandel mit seinem Mitinsassen gegeben, woraufhin dieser um Schutz ersucht habe und von dem 22-Jährigen getrennt wurde. Beide seien einem Arzt vorgeführt worden, der aber keine Verletzungen festgestellt habe.

Gerüchte über Motiv für den Suizid

Gerüchten innerhalb des Gefängnisses zufolge soll der 22-Jährige sexuell bedrängt worden sein. Dazu stellte Timm fest, dass es keine Auffälligkeiten in diese Richtung gegeben habe. Beide hätten im selben Betrieb gearbeitet und auch keine Meinungsverschiedenheiten gehabt.

Der 22-Jährige sei zuvor in der JA Sonnberg gewesen, wo er eine Schlosser/Schweißer-Lehre absolvierte. Aufgrund des Verdachts, dass er Mitinsassen misshandelte, musste er in einer anderen Justizanstalt untergebracht werden und kam wegen der Sicherheitserfordernisse nach Stein, wo zugleich durch denselben Therapeuten eine kontinuierliche Behandlung gegeben gewesen sei, sprach Timm von intensiven Kontakten auch mit Psychologen. Eine Suizidgefahr habe demnach nicht bestanden. (APA)

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