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Südtirol: Keine Anklage gegen Ortschefs

Das Verfahren gegen 113 Südtiroler Bürgermeister rund um deren Petition an Khol für einen Passus zur Schutzfunktion in der neuen öster. Verfassung ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Bozen eingestellt worden.

Die so genannte Schützenpetition stelle laut geltender Rechtslage „keinen Anschlag auf die Einheit des italienischen Staates“ dar.

Die Ortschefs bzw. Vizebürgermeister von 113 der 116 Südtiroler Gemeinden hatten die Petition unterzeichnet. Das Papier war Nationalratspräsident Khol im Jänner in Wien übergeben worden.

Der Wortlaut der Petition: „Die unterzeichneten Schützenkompanien und Bürgermeister aus allen Teilen des historischen, großen Tirol ersuchen den Nationalrat, bei den derzeit laufenden Beratungen über eine neue österreichische Bundesverfassung auf der Grundlage der Beratungen des Österreich-Konvents in der Präambel einer solchen Verfassung folgende Worte aufzunehmen: ’1. Die Republik Österreich anerkennt die historisch gewachsenen Volksgruppen in Österreich und setzt sich für Schutz und Förderung der mit Österreich geschichtlich verbundenen deutschsprachigen Minderheiten, insbesondere auch der Südtiroler, ein. 2. Die Republik Österreich bekennt sich zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des vom Land Tirol abgetrennten Tiroler Volkes deutscher und ladinischer Sprache und zum besonderen Schutz der Rechte der Südtiroler auf der Grundlage des Völkerrechtes.“

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