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Südtirol: Anlauf gegen Italienischunterricht

Die Union für Südtirol unternimmt einen weiteren gerichtlichen Anlauf gegen den Italienischunterricht in den ersten Volksschulklassen, wie dies von der Landesregierung am Montag beschlossen worden war.

Dies kündigte LAbg. Eva Klotz an. Klotz hatte mit einer derartigen Eingabe beim Verwaltungsgericht in Bozen bereits einmal Erfolg, als das Gericht eine Verletzung des Autonomiestatutes erkannte.

Klotz erinnerte daran, dass die Vorziehung des Italienischunterrichts in die ersten Klassen der deutschen Grundschulen klar gegen den Artikel 19 des Autonomiestatutes verstoße. Sowohl der Staatsrat in Rom als auch das Verwaltungsgericht hätten dies bekräftigt.

Der Staatsrat hatte am 13. Jänner 2004 die sofortige Aufhebung der verpflichtenden Vorziehung von Italienisch verfügt, weil er den Artikel 19 verletzt sah. Das Verwaltungsgericht Bozen hatte die Vorziehung des Italienischunterrichts in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 ebenfalls als rechtswidrig erklärt. Wörtlich war es zum Schluss gekommen, „dass die Frage, ob der Hinweis auf die zweite bzw. dritte Grundschulklasse eine eventuelle Vorverlegung auf die erste Klasse zulässt, dem Senat zwingend entschieden scheint“.

Im Lichte der zitierten Bestimmungen, welche Verfassungsrang haben, könne einzig und allein mit einem Landesgesetz festgeschrieben werden, ob der Italienischunterricht in den deutschen Grundschulen in der zweiten oder in der dritten Klasse zu beginnen habe. Auf Grund der vorher erwähnten Autonomiebestimmungen sei die Landesregierung mit Sicherheit nicht befugt gewesen, irgendeine Entscheidung in diesem Sinne zu treffen.

Sie wolle sich nicht mitschuldig machen „an der systematischen Aufweichung des Autonomiestatuts“, meinte Klotz: „Wer schweigt, erklärt sich damit einverstanden.“ Heute betreffe es den Artikel 19, morgen andere Bestimmungen dieses wichtigen Schutzinstruments.

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