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Südsteiermark: Täter besaß Waffe legal

Jener Südsteirer, der am Montag in Schloßberg bei Leutschach (Bezirk Leibnitz) seine Frau und einen Gendarmeriebeamten erschossen hat, besaß seine Waffe legal.

Er hat, wie von den Sicherheitsbehörden bestätigt wurde, eine Waffenbesitzkarte für seinen Revolver Taurus 38 spezial.

Der 53-jährige Täter war nie auffällig gewesen. „Keiner von uns hätte sich das gedacht“, sagte ein leitender Gendarmeriebeamter, der Johann S. persönlich kennt, am Dienstag. Der Maler und Anstreicher, der zuletzt am Fließband in der Autoindustrie gearbeitet hatte, galt als ruhig und zurückhaltend, „aber die Scheidung dürfte ihm den Rest gegeben haben“.

Glück hatte jener Beamte, Bezirksinspektor Reinhard B., der gemeinsam mit einem Kollegen zum Tatort kam: Er dürfte überlebt haben, weil der Revolver des Schützen Ladehemmung hatte. Das ergab die ballistische Untersuchung der Kriminalabteilung, die am dritten Geschoss entsprechende Spuren feststellte. Für seinen 46 Jahre alten Kollegen Albert Strohmaier kam allerdings jede Hilfe zu spät: Ihn hatte der Südsteirer aus nächster Nähe in den Kopf getroffen. Zuvor hatte Johann S. seine Frau Hermine (37) durch einen Schuss in die Brust tödlich verletzt.

Der Täter selbst, der von einer Kugel aus der Dienstwaffe von Reinhard B. schwer verletzt worden war, wurde am Dienstag noch in der Intensivstation der Chirurgie am LKH-Universitätsklinikum Graz betreut. Er hat schwere Verletzungen im Kieferbereich erlitten, so der behandelnde Arzt, Primarius Heribert Walch auf APA-Anfrage. Dienstagvormittag war die Lebensgefahr des Patienten, der sich in künstlichem Tiefschlaf befand, noch nicht gebannt: „Wir warten, dass sich der Patient konsolidiert und wir ihn von der künstlichen Beatmung nehmen können.“

Im südsteirischen Weinort Leutschach versuchte man am Dienstag. wieder zur Normalität überzugehen: Der Spar-Markt Repolusk, der am Vortag Schauplatz der Bluttat war, hatte wie gewöhnlich geöffnet. Die Gemeinde Leutschach hatte noch am Montag gemeinsam mit der Gendarmerie alle Vorkehrungen für die psychologische Betreuung und die Versorgung der Hinterbliebenen geregelt. Die beiden Kinder der erschossenen Frau, 20 und 14 Jahre alt, sollen künftig bei ihrer Tante im Ort wohnen.

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