AA

Sturm: Zahlt die Versicherung den Schaden?

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden? ©APA/dpa
Wenn der Sturm tobt und man danach feststellt, dass Gartenmöbel, Rollos oder andere Dinge an Haus oder im Garten beschädigt sind, sind die meisten dieser Schäden durch Versicherungen abgedeckt.

Wien. "Grundsätzlich muss man zwischen Haushalts- und Eigenheimversicherung unterscheiden. Erstere versichert alles in Haus oder Wohnung, zweitere alles am Haus selbst", erklärt Alfred Binder, ÖVM-Vorstand.

Für Sturmschäden ist also vor allem die Eigenheimversicherung zuständig.

Sollte der starke Wind über 60 km/h jedoch ein Fenster aufgedrückt haben und dadurch fällt etwa ein Bild von der Wand und wird beschädigt, ist die Haushaltsversicherung zuständig - für alles an Einrichtung oder Inneninventar. Die Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist allerdings, dass alles ordnungsgemäß gewartet und in Stand gehalten wurde.

Fahrlässig Sturm missachtet?

Wenn ein Schaden beispielsweise an einer Außenrollo, an den Gartenmöbeln oder am Dach entsteht, kann die Eigenheimversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Deckung auch ablehnen.

"Sollte man grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben, ist der Versicherer von der Leistung befreit", warnt ÖVM-Vorstand Mag. Alexander Gimborn. "Dies ist vor allem der Fall, wenn man die einfachsten Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten hat."

Diverse Versicherungsunternehmen bieten Apps an, die Sturmwarnungen abgeben. Sollte der Versicherer sich im Schadensfall darauf berufen, dass über die App gewarnt wurde, ist das kein Grund für Leistungsbefreiung. "Niemand darf gezwungen werden, täglich auf sein Handy zu schauen. Und möglicherweise ist man ja zum besagten Zeitpunkt gar nicht in der Lage gewesen, spezielle Vorkehrungen zu treffen, weil man zum Beispiel auf Urlaub war", weiß Binder. Die Versicherung muss also trotz Sturmwarnung zahlen.

Kommen Versicherungen bei SAT-Schüsseln auf?

Wichtig zu wissen ist auch, dass bei Antennen oder SAT-Schüsseln zwar der Schaden bezahlt wird, wenn durch Einwirkung eines Unwetters ein Austausch des Gerätes selbst oder ein Ersatzteil nötig wird, nicht aber, wenn nur etwas verdreht wurde und somit von einem Techniker neu eingestellt werden muss. Wenn es etwa um Bepflanzungen im Garten geht, die durch den Sturm beschädigt worden sind, so müssen vorerst die Bedingungen studiert werden. Wenn einem Gemüsegarten und Co wichtig sind, sollten diese unbedingt mitversichert werden.

(red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Sturm: Zahlt die Versicherung den Schaden?
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen