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Studienplatzbeschränkung und Beihilfe: Antworten auf die wichtigsten Fragen

An vielen Universitäten werden bereits Aufnahmeverfahren durchgeführt.
An vielen Universitäten werden bereits Aufnahmeverfahren durchgeführt. ©APA (Sujet)
Immer mehr Universitätsstudiengänge haben eine beschränkte Platzzahl für Studierende. Dadurch kommt es zu einer Anpassung an das Fachhochschulsystem: Es werden Aufnahmeverfahren durchgeführt. Hier die wichtigsten FAQs zu Studienplatzbeschränkung und Studienbeihilfe.

Formen der Studienplatzfinanzierung für Universitäten gibt es etwa in der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden, Australien, Schweden, Dänemark oder Finnland. In den meisten Staaten mit Studienplatzfinanzierung wird zunächst festgelegt, wie viele Studienplätze angeboten bzw. vom Staat finanziert werden. Dann werden sogenannte Normkosten pro Platz definiert, wobei die unterschiedlichen Fächergruppen jeweils anders dotiert sind: Ein Studienplatz in den “Buchwissenschaften” kostet weniger als in Studienrichtungen mit teurer Laborausstattung.

Wovon ist die Zahl der Studienplätze abhängig?

Die Zahl der Plätze wird typischerweise durch Vereinbarungen zwischen dem Staat und den Unis festgelegt. Richtlinie ist meist der – schwer prognostizierbare – Bedarf an Absolventen in einem bestimmten Fach. Zuletzt im Gespräch war die Orientierung an der durchschnittlichen Absolventenzahl der vergangenen Jahre plus einem zu verhandelnden Prozentsatz aufgrund möglicher Dropouts.

An welchen Unis gibt es Platzbeschränkungen?

Platzbeschränkungen an den Unis gibt es derzeit schon in Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik, Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Informatik, Biologie und Pharmazie – im Gespräch für eine Ausweitung waren zuletzt etwa Jus und Chemie. Eignungsprüfungen ohne exakte Platzbeschränkung gibt es beim Lehramt, künstlerischen Studien und Sport. Weitere Informationen zu den Aufnahmeverfahren finden Sie hier.

Welche Finanzierungen erhalten die Universitäten?

Zusätzlich zu den Kosten für die Studienplätze erhalten die Unis in Staaten mit Studienplatzfinanzierung dann noch Mittel für die Forschung. Dies geschieht etwa entweder durch Zuteilung von zusätzlichen Forschungsmitteln einfach nach der Zahl der Studienplätze, durch Sonderfinanzierungen oder eine Forcierung der Projektförderung durch die Forschungsfonds. Startzeitpunkt für eine Umstellung der Finanzierung wäre die nächste Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021.

Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe?

Anspruchsberechtigt sind sozial bedürftige Studenten mit günstigem Studienerfolg. Die soziale Bedürftigkeit richtet sich dabei nach Einkommen (der Eltern), Familienstand und Familiengröße, der Studienerfolg nach einem (je nach Studienart unterschiedlichen) Ausmaß an absolvierten ECTS-Punkten sowie der Einhaltung einer bestimmten Studienzeit.

Wovon hängt die Höhe der Beihilfe ab?

Die Höchstbeihilfe beträgt derzeit grundsätzlich rund 600 Euro pro Monat und gebührt etwa Vollwaisen, Studenten mit Kindern, Selbsterhaltern, Verheirateten oder Personen, die aufgrund der Entfernung zu ihrem Wohnsitz am Studienort wohnen müssen (für alle anderen 425 Euro).
+ Dazu kommen noch Zuschläge pro Kind
  Abgezogen werden Einkünfte des Studenten über der Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro pro Jahr, der zumutbare Unterhalt von Eltern oder Partner sowie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag (bei Studenten über 25)
+ Der verbliebene Betrag wird dann um zwölf Prozent erhöht
+ Studenten über 27 Jahren bekommen noch einmal 30 Euro monatlich extra

Ein 29-jähriger Student mit einem Kind kann so insgesamt bis zu 820 Euro pro Monat erhalten. Nähere Informationen zur Studienbeihilfe gibt es hier.

(APA/red.)

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