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Studiengebühren werden nicht zurückerstattet

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Für die ÖH war die Zweckwidmung der Studiengebühren klar: "Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag" - im Senat wurde dieser Vorschlag abgeschmettert.

An der Universität Wien werden die Studenten nicht darüber abstimmen können, ob ihnen die Studiengebühren zurückgezahlt werden. Der Senat hat in seiner Sitzung am Dienstag einen entsprechenden Antrag von Hochschülerschafts-Vertretern abgelehnt.

Zweckwidmung: “Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag”

Das neue Universitätsgesetz berechtigt die Studierenden einer Hochschule, im Zuge einer Abstimmung aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste eine Zweckwidmung ihrer Gebühren festzulegen. Einer dieser Vorschläge muss dabei von den Studentenvertretern im Senat stammen. An den Universitäten Wien und Salzburg haben die ÖH-Vertreter daher eine „Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag“ vorgeschlagen. Das Bildungsministerium hatte dies in einer Rechtsauskunft allerdings als nicht zulässig erachtet.

Festgelegt wurden nach Angaben des Senats-Vorsitzenden Gerhard Clemenz drei Kategorien. Diese sehen – in unterschiedlicher Gewichtung – alle eine Zweckwidmung für die Bereiche Ausstattung, Internationales, Soziales, Forschung und Lehre vor.

Dienstaufsichtsbeschwerde angekündigt

Die Hochschülerschaft der Uni Wien kündigte wegen der Nicht-Zulassung der von den Studenten vorgeschlagenen Kategorie in einer Aussendung eine Dienstaufsichtsbeschwerde an. Außerdem rief sie zu einem Boykott der Abstimmung, die per E-Voting von 7. bis 28. Juni stattfinden soll, auf.

Link: www.oeh.ac.at

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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