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Studiengebühren Uni Wien: Kulanzlösung für Drittstaaten-Studenten abgeschafft

Die Uni Wien streicht die Kulanzlösung bei Studiengebühren für Drittstaaten-Studenten.
Die Uni Wien streicht die Kulanzlösung bei Studiengebühren für Drittstaaten-Studenten. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Studenten aus Drittstaaten müssen an Unis 726,72 Euro Studiengebühren zahlen. Die Uni Wien hatte bisher für Studenten aus einer Reihe von Nicht-EU-Staaten eine Kulanzlösung bei Studiengebühren. Ab Sommersemester 2018 wird diese Lösung für neue Studenten abgeschafft.

Seit dem Sommersemester 2013 müssen nicht-berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Studienbeiträge zahlen, erstere pro Semester 363,36 Euro, letztere doppelt so viel. Die Uni Wien hatte damals eine Sonderregelung für Studenten aus Ländern wie Indien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Irak, Iran oder Syrien eingeführt, sie mussten nur den einfachen Beitrag in Höhe von 363,36 Euro zahlen.

Neue Studenten aus Drittstaaten müssen 726,72 Euro zahlen

Diese Regelung fällt nun mit dem Sommersemester 2018 weg. Neue Studenten aus diesen Ländern müssen dann, so wie an allen Unis, 726,72 Euro bezahlen. Jene, die bereits inskribiert sind und Studienleistung nachweisen können, bezahlen weiterhin den reduzierten Betrag. An der Uni begründete man dies auf Anfrage der APA mit dem administrativen Aufwand durch die Sonderregelung und der Klarheit durch eine nun österreichweit einheitliche Regelung.

Hochschülerschaft kritisiert Abschaffung der Kulanzlösung

Weiterhin keine Gebühren müssen Personen aus Entwicklungsländern zahlen und solche, die EU-Bürgern gleichgestellt sind, etwa Konventionsflüchtlinge, Asylwerber, etc. Die Hochschülerschaft an der Uni Wien kritisierte in einer Aussendung die Maßnahme, die erhöhten Studiengebühren würden es jungen Menschen aus Krisengebieten zusätzlich erschweren, sich in Österreich ein neues Leben aufzubauen. Die Hochschülerschaft fordert insgesamt eine Abschaffung aller Studiengebühren.

APA/Red.

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