Grund sind Äußerungen von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) im Rahmen von Veranstaltungen zum Universitätsgesetz (UG) in den vergangenen Tagen. Im Wissenschaftsministerium bestätigte man auf APA-Anfrage, dass eine Freigabe im Zuge der geplanten UG-Novelle im Gespräch sei. Allerdings müsse eine Freigabe nicht immer “einseitig nach oben hin interpretiert” werden – die Unis könnten die Gebühren auch senken. Beispielsweise werden an vielen Unis auch Behinderten die Studienbeiträge erlassen.
Derzeit müssen Österreicher, Angehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie Schweizer 363,36 Euro pro Semester für ein Universitätsstudium bezahlen, alle anderen grundsätzlich den doppelten Betrag. Erlassen wird der Beitrag Studenten aus den am wenigsten entwickelten Ländern, Flüchtlingen und Studenten, die ein Mobilitätsprogramm im Ausland absolvieren. Rückerstattet werden kann er außerdem Studenten aus bestimmten, in einer Länderliste festgehaltenen Staaten.
Die derzeitige Praxis der Unis gebe ihm “die Sicherheit, dass die Unis mit Augenmaß damit umgehen werden”, so Hahn. “Ich vertraue hier auf globale volkswirtschaftliche Kenntnisse auch der ÖH, dass es Regionen außerhalb Europas gibt, deren Vermögen von Nutzen und solidarisch für die österreichische Uni-Landschaft sein kann”. Beim Thema Studiengebühren für Ausländer hatte zuletzt auch SPÖ-Wissenschaftsminister Josef Broukal klargestellt, dass die SP-Forderung nach Abschaffung der Gebühren nur Inländer betrifft und nicht bedeute, “dass Söhne russischer Oligarchen gratis am Mozarteum ausgebildet werden”.