AA

Studiengebühren: Geplante Änderungen verärgern Rektoren

In seinen letzten Tagen im Amt verärgert Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) die Rektoren kräftig: Im Entwurf einer Verordnung, mit der die Studienbeitragsverordnung geändert werden soll, wird festgelegt, dass Studenten, die mehrere ordentliche Studien betreiben, keine Studiengebühren bezahlen müssen, wenn sie in allen Studien, in denen die Toleranzzeit überschritten wurde, im betreffenden Semester Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von jeweils mindestens zehn ECTS-Punkten positiv absolviert haben.
Die Universitätenkonferenz (uniko) reagierte am Dienstag in einer Aussendung heftig auf diesen Plan und sprach von einem “Schildbürgerstreich” und einer “administrativen Schikane”. Nach Ansicht der Rektoren gibt es einen “eklatanten Widerspruch” zwischen dem Verordnungstext und den Erläuterungen des Entwurfs. Nach den Erläuterungen müssten Studenten in jedem betriebenen Studium mindestens zehn ECTS-Punkte pro Semester erwerben, nach dem Verordnungstext würde es hingegen genügen bloß ein neues Studium zu öffnen und in jenem Studium, in dem die beitragsfreie Zeit überschritten wurde, zehn ECTS-Punkte zu erwerben.

Jedenfalls setze die Verordnung “kontraproduktive Anreize”. “Die Studierenden werden auf diese Weise eingeladen, ein Zweitstudium zu beginnen, das nur ein Ziel verfolgt, nämlich im Erststudium keine Studienbeiträge zu bezahlen”, so uniko-Präsident Hans Sünkel. Damit würden nicht nur die Drop-out-Raten steigen, auch die Planbarkeit des Lehrangebots werde massiv beeinträchtigt.

Allgemein kritisieren die Rektoren, dass die “Administration dieser Gesetzesmaterie durch ständige Nachbesserungen durch das Bundesministerium infolge anlassfallbezogener Empfehlungen und Rechtsauskünfte immer schwieriger und unübersichtlicher wird”. Zudem beklagen die Rektoren Kosten in Millionenhöhe durch den enormen Verwaltungsaufwand: “Zuerst wurde den Universitäten versprochen, den Entfall der Studienbeiträge vollständig zu ersetzen, dann wurde der Betrag gesetzlich gedeckelt, jetzt werden die Beiträge durch neue Ausnahmen weiter zu Lasten der Universitäten reduziert. Das ist ein Bruch der seinerzeitigen Vereinbarungen”, so Sünkel.

Im Wissenschaftsministerium betonte man auf Anfrage der APA, dass man mit der Verordnung eine “berechtigte Forderung der Studenten” erfülle. Die Maßnahme falle budgetär nicht ins Gewicht. Sinn der Regelung sei es, dass jene, die im Erstfach Leistung erbringen, nicht im Zweitfach Studienbeiträge bezahlen müssen, erklärte eine Sprecherin Hahns

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Studiengebühren: Geplante Änderungen verärgern Rektoren
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen