Jedenfalls setze die Verordnung “kontraproduktive Anreize”. “Die Studierenden werden auf diese Weise eingeladen, ein Zweitstudium zu beginnen, das nur ein Ziel verfolgt, nämlich im Erststudium keine Studienbeiträge zu bezahlen”, so uniko-Präsident Hans Sünkel. Damit würden nicht nur die Drop-out-Raten steigen, auch die Planbarkeit des Lehrangebots werde massiv beeinträchtigt.
Allgemein kritisieren die Rektoren, dass die “Administration dieser Gesetzesmaterie durch ständige Nachbesserungen durch das Bundesministerium infolge anlassfallbezogener Empfehlungen und Rechtsauskünfte immer schwieriger und unübersichtlicher wird”. Zudem beklagen die Rektoren Kosten in Millionenhöhe durch den enormen Verwaltungsaufwand: “Zuerst wurde den Universitäten versprochen, den Entfall der Studienbeiträge vollständig zu ersetzen, dann wurde der Betrag gesetzlich gedeckelt, jetzt werden die Beiträge durch neue Ausnahmen weiter zu Lasten der Universitäten reduziert. Das ist ein Bruch der seinerzeitigen Vereinbarungen”, so Sünkel.
Im Wissenschaftsministerium betonte man auf Anfrage der APA, dass man mit der Verordnung eine “berechtigte Forderung der Studenten” erfülle. Die Maßnahme falle budgetär nicht ins Gewicht. Sinn der Regelung sei es, dass jene, die im Erstfach Leistung erbringen, nicht im Zweitfach Studienbeiträge bezahlen müssen, erklärte eine Sprecherin Hahns