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Strompreis: Nationalrat stellt Energieunternehmen Ultimatum

Magnus Brunner.
Magnus Brunner. ©APA; Canva Magnus Brunner und Martin Kocher. ©APA; Canva
Die Plenarwoche des Nationalrats verspricht, ein intensiver Dialog zu sein, der viele wichtige Aspekte der österreichischen Politik und Gesellschaft behandelt. Die Tagesordnung für den Donnerstag, den 25. Mai 2023, steht fest und bietet eine breite Palette an Themen.

 1. FRAGESTUNDE

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Gast der Fragestunde ist Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP).

2. Rede EP-PRÄSIDENTIN

Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, wendet sich im Zuge ihres Österreich-Besuchs in einer Rede an die Abgeordneten. Danach ist eine Debatte angesetzt. Seit 2015 besteht die Möglichkeit, herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik zur Abgabe einer Erklärung in eine Nationalratssitzung einzuladen. Zweimal wurde bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: Im Jahr 2016 war der damaligen UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon zu Gast, 2019 die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Liliane Maury Pasquier.

3. CORONA-KURZARBEIT

Sämtliche Sonderregelungen für Kurzarbeit, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffen wurden, sollen mit Ende September 2023 außer Kraft treten. Insbesondere die Möglichkeit einer abweichenden Beihilfenhöhe wird bis dahin letztmalig verlängert, danach soll wieder das ursprüngliche Kurzarbeitsmodell gelten. Dauerhaft verankern will man aber einen Passus, wonach die Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen bereits ab dem vierten Monat - statt wie bisher ab dem fünften Monat - um die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung angehoben wird.

Beschlossen werden soll zudem ein Gesetz zur Umsetzung einer im Jahr 2021 beschlossenen gesellschaftsrechtlichen EU-Richtlinie, in der es um grenzüberschreitende Umwandlungen, Spaltungen und Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften geht. Konkret sollen im Arbeitsverfassungsgesetz jene Teile der Richtlinie nachvollzogen werden, die die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Arbeitnehmer:innen betreffen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes nötig. Wieder gestrichen wurde ein Passus, der von der sechswöchigen Kündigungsfrist abweichende Regelungen durch Kollektivverträge ermöglicht hätte.

4. PFLEGELEHRE

Die Pflegelehre wird eingeführt. Änderungen im Berufsausbildungsgesetz sowie im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sollen die Möglichkeiten zu einem vierjährigen Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegefachassistenz (PFA) und einem dreijährigen Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegeassistenz (PA) schaffen. Direkte Pflegetätigkeiten sind erst ab 17 erlaubt. Die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten im Pflegebereich sollen damit strukturell und inhaltlich erweitert werden. Die neuen Lehrberufe sollen entsprechend dem üblichen Verfahren zunächst als Ausbildungsversuche an einzelnen Berufsschulstandorten eingerichtet werden. In einer langfristigen Perspektive rechnet man zehn Jahre nach Einführung mit rund 1.000 Lehrlingen pro Jahrgang.

5. PFLEGEBONUS

Wien. Beim Bonus für pflegende Angehörige wird eine Erleichterung beschlossen. Anspruch darauf bekommen nun auch jene, die mit der zu pflegenden Person nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Die Regierung geht von mehr als 22.000 Familien aus, die profitieren. Die Mehrkosten sollen rund 34. Mio. Euro betragen. Ausbezahlt werden heuer im ersten Jahr 750 Euro. Ab 2024 werden es 1.500 Euro sein. Bereits bestehende Voraussetzungen sind, dass man den nahen Angehörigen schon seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt, das eigene monatliche Durchschnittseinkommen 1.500 Euro netto nicht übersteigt und der bzw. die zu pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat. Ebenfalls auf der Tagesordnung befindet sich eine NEOS-Entschließung zur Digitalisierung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung.

6. FINANZMARKT

In Umsetzung von EU-Bestimmungen in Zusammenhang mit der sogenannten Distributed-Ledger-Technologie (DLT) zur Förderung von Finanzmarktinfrastrukturen sollen Effizienz, Transparenz und Wettbewerb bei Handels- und Abwicklungstätigkeiten erhöht werden. Künftig soll die Finanzmarktaufsicht ( FMA) für die Erteilung einer besonderen Genehmigung für den Betrieb einer DLT-basierten Marktinfrastruktur und die Beaufsichtigung der Betreiber von solchen Marktinfrastrukturen mit Sitz oder Hauptverwaltung in Österreich verantwortlich sein.

7. STROMPREIS

Stromerzeuger sollen einen höheren Energiekrisenbeitrag zahlen, wenn sie die Strompreise nicht senken. Ziel ist die Dämpfung der Inflation. Vorgesehen ist, die Schwelle für unangetastete Markterlöse von Stromerzeugern ab 1. Juni von 140 auf 120 Euro je Megawattstunde Strom herabzusetzen. Darüber hinausgehende "Überschusserlöse" sind grundsätzlich zu 90 Prozent an den Staat abzuliefern, wobei Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden können. Auch höhere Gestehungskosten bei der Stromerzeugung werden berücksichtigt. Gleichzeitig will man die Elektrizitäts- und Erdgasabgabe um ein weiteres halbes Jahr - bis Ende 2023 - auf das in der EU zulässige Mindestbesteuerungsniveau senken.

8. VERFASSUNGSSCHUTZ

Legt der Hauptausschuss zeitgerecht einen entsprechenden Vorschlag vor, werden die fünf Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz gewählt. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit (für die in diesem Fall auch die SPÖ mitzustimmen bereit ist). Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt zehn Jahre. Aufgabe der Kommission ist es, die gesetzmäßige Aufgabenerfüllung der für den Verfassungsschutz zuständigen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie der entsprechenden Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen durch begleitende Kontrolle sicherzustellen. Zuletzt wurde die Zahl der Kommissionsmitglieder von drei auf fünf aufgestockt, um eine Einigung zwischen den Parlamentsfraktionen zu erleichtern. Eigentlich hätte die Kontrollkommission bereits vor mehr als einem Jahr eingerichtet werden sollen.

9. Erste Lesung INTERPELLATIONSRECHT

Es wird über zwei Anträge der FPÖ erstmals diskutiert, die auf eine Stärkung des Interpellationsrechts von Abgeordneten abzielen. So ist es den Freiheitlichen ein Dorn im Auge, dass der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats - anders als Regierungsmitglieder - an sie gerichtete schriftliche Anfragen von Abgeordneten nicht innerhalb von zwei Monaten beantworten müssen. Zudem soll es ihnen zufolge künftig möglich sein, im Plenum des Nationalrats über unzureichende Anfragebeantwortungen des Nationalratspräsidenten bzw. der Nationalratspräsidentin sowie der Rechnungshofpräsidentin bzw. des Rechnungshofpräsidenten zu diskutieren. Derzeit sind derartige "Kurze Debatten" auf Anfragebeantwortungen von Regierungsmitgliedern beschränkt.

(APA)

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